Sechs Jahre waren sie zusammen. Zwei Kinder haben sie – und ein gemeinsames Konto hatten sie. Die Vergangenheitsform ist bei dieser Bankverbindung entscheidend. Im Herbst 2016 ging die Beziehung in die Brüche. Aber die Frau hat Wochen danach 1000 Euro per Netbanking auf ihr Konto überwiesen. Untreue nennt sich das und deshalb muss sie sich vor dem Bezirksgericht Feldbach verantworten. „Wenn Sie getrennt sind, haben Sie nicht mehr zuzugreifen“, stellt Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz klar. Sie muss die Angeklagte auch zurechtweisen, da diese auf Fragen der Richterin recht resch meint, man könne „normal auch“ mit ihr reden.