Müllabfuhr soll künftig zum Haus kommen
Kirchberg, Unterlamm und Schwarzau sind die einzigen Gemeinden im Land, wo die Bürger den Restmüll im ASZ abliefern. Dem Land ist die gut funktionierende, aber nicht gesetzeskonforme Bringsammlung ein Dorn im Auge.

Foto © Helmut SteinerIn Kirchberg kommt nicht die Müllabfuhr um Haus, sondern die Bürger bringen ihre Abfälle und Altstoffe selber ins ASZ
Im Altstoffsammelzentrum (ASZ) Kirchberg/R. herrscht reges Treiben. Fahrzeuge kommen an, Leute steigen aus. Säcke mit Abfall werden entladen. Fein säuberlich getrennt nach einzelnen Fraktionen von Restmüll über Papier, Verpackungen und Metall bis Sperrmüll landet all das, was in den Haushalten nicht mehr gebraucht wird, in den dafür vorgesehenen großen Containern. Während die einen wegfahren, warten schon die nächsten auf die frei werdenden Parkplätze. An zwei Nachmittagen und am Samstag Vormittag ist dieses Kommen und Gehen zu beobachten. Der Grund: In Kirchberg gibt es beim Restmüll keine Hol- sondern eine Bringsammlung. Geht es nach der Fachabteilung 13 A des Landes, soll es damit bald ein Ende haben. "Wir haben die Bezirkshauptmannschaft aufgefordert, den gesetzmäßigen Zustand nach Paragraf 17 des Abfallwirtschaftsgesetzes herzustellen", so Günther Rupp, Referatsleiter Abfallrecht.
Gesetzesnovelle 2004. Das bedeutet die Herstellung der öffentlichen Abfuhr für gemischten Siedlungsabfall (Restmüll). Seit der Gesetzesnovelle 2004 gilt die Bringsammlung nämlich als nicht mehr zeitgemäß. Neben Kirchberg sind auch Unterlamm und Schwarzau betroffen. Dort hat man wenig Verständnis für das Ansinnen der Oberbehörde. Denn diese Art der Müllsammlung wurde vom Land unterstützt und gefördert. "Es war ein Pilotprojekt, die Errichtung der Bauten wurde gefördert. Wir haben Aufzeichnungen machen müssen, um die Mengen nachzuweisen", erzählt der Kirchberger Bürgermeister Florian Gölles.
Bewährt. Auch sein Unterlammer Kollege Robert Hammer betont, dass sich das eingebürgert habe. Zudem sei Unterlamm Modellgemeinde und 1985 eine der ersten Gemeinden mit einer Sammelstelle für Problemstoffe gewesen. "Ich habe bei der Novellierung darauf hingewiesen, bestehende Strukturen zu berücksichtigen. Man hat das aber nicht berücksichtigt. Jetzt stehen wir vor dem Problem, dass das nicht gesetzeskonform ist. Wir wollen das eigentlich nicht ändern, weil es zur besten Zufriedenheit der Bevölkerung läuft."
Mülltrennung. Dass das System gewachsen und mit der Bevölkerung abgestimmt ist, betont auch der Schwarzauer Ortschef Wolfgang Großschädl. Er hat zwei Argumente für die praktizierte Regelung parat: "Die Mülltrennung funktioniert besser, behaupte ich, weil wir ja bei der Übergabe genau kontrollieren können. Dazu entstehen Folgekosten, wenn die schweren Fahrzeuge auf unseren Gemeindestraßen unterwegs sind." Auch für Hammer ein Argument in den drei Gemeinden mit stark gestreuter Siedlungsstruktur.
Skeptisch. "Bei uns hat das Ver- und Entsorgungscharakter. Die Leute nehmen den Restmüll mit, wenn sie ihre Einkäufe tätigen. Die Alt- und Problemstoffe bringen sie ja ohnehin", so Gölles. Wenn man genau trenne, bleibe zudem ohnehin nur ein kleiner Teil Restmüll. Gölles: "Das war unsere Überlegung, als wir im April 1992 begonnen haben." Hinsichtlich einer Änderung ist er wie seine beiden Kollegen skeptisch: "Jetzt eine Umstellung durchzuführen, würden die Bürger nicht verstehen, davon bin ich überzeugt."
Kryptisches Gesetz. Die Änderung durchsetzen soll die Bezirkhauptmannschaft Feldbach, wo der Auftrag dazu - samt Berichtspflicht - kurz vor Weihnachten eingelangt ist. "Wir sind an das Gesetz gebunden, aber was wir wirklich tun können, wissen wir noch nicht. Das hat die Oberbehörde nicht mitgeteilt", so Bezirkshauptmann Wilhelm Plauder. Das Gesetz sei da etwas kryptisch. Ein Strafverfahren könne man nicht einleiten, das habe man schon festgestellt.
Pragmatische Überlegung. Noch im Jänner will sich Plauder mit den Bürgermeistern zusammensetzen, um einen Weg zu finden. Für deren Position zeigt er Verständnis, die äußert sich in einer pragmatischen Überlegung: "Etwas wurde vom Land gefördert, dann ist das Gesetz geändert worden. Das könnte man jetzt erneut ändern. Warum eröffnet man nicht die Möglichkeit, das wieder zu erlauben? Die Kollegen der Oberbehörde könnten der Politik da einen Vorschlag machen."
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Das Steirische Abfallwirtschaftsgesetz regelt unter Paragraf 7 die Organisation der Abfuhr: Die Gemeinde hat für die Sammlung und Abfuhr der Siedlungsabfälle (...) eine öffentliche Abfuhr einzurichten.
Paragraf 17: Handlungen gegen Gebote und Verbote dieses Gesetzes und der darauf basierenden Verordnungen sind von der Bezirksverwaltungsbehörde mit Bescheid zu untersagen.








