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Zuletzt aktualisiert: 08.08.2012 um 11:31 UhrKommentare

"Falsche" Töne in den Buschenschänken

Murecker wurde bestraft, weil er Blueskonzert in seinem Buschenschank veranstaltete. Er fordert nun eine Novelle des Buschenschankgesetzes. Dafür gibt es Unterstützung des Weinbauvereins - aber auch Ablehnung.

Die jungen "Jazz Busters" um Ines Kolleritsch spielten das Abschlusskonzert im Buschenschank Kolleritsch

Foto © PrivatDie jungen "Jazz Busters" um Ines Kolleritsch spielten das Abschlusskonzert im Buschenschank Kolleritsch

Rudi Kolleritsch veranstaltete in seinem Buschenschank in Mureck bereits zahlreiche Konzerte. Das vorletzte am 7. Juli mit der Gruppe "R´n´B Explosion" kam ihm aber teuer zu stehen: Er musste zu einer Strafverhandlung in die Bezirkshauptmannschaft Radkersburg aufmarschieren und wurde zu einer Strafe von 660 Euro verdonnert. Die Verwaltungsübertretungen: Je eine Überziehung der bis Mitternacht gemeldeten Veranstaltung und der Buschenschank-Öffnungszeit um 37 Minuten sowie eine Verletzung des Buschenschank-Gesetzes. Dieses datiert aus dem Jahr 1979. Dort steht unter Paragraph 4 zu lesen: "In einer Buschenschank sind organisierte Tanz- und Musikveranstaltungen verboten, ausgenommen Veranstaltungen zur Brauchtumspflege."

Besagte Gruppe, bestehend aus Amerikanern, Österreichern und einem Brasilianer, spielte Blues und Latin, definitiv aber keine heimische Volksmusik - und deshalb wurde Kolleritsch mit 300 Euro bestraft. "Es ist nicht nachvollziehbar, wieso solche Musik in einem Buschenschank nicht erlaubt ist. Man tut niemand weh damit. Wir machen ja kein Zeltfest, wo man nur säuft, spielen keine Computermusik, sondern echte Musik. In einem Buschenschank sollte mehr Kultur erlaubt werden."

Einen Befürworter findet er in Hans Dreisiebner, Obmann des Landesweinbauverbandes. Der Südsteirer hatte vor mehr als 30 Jahren das Buschenschankgesetz mitverhandelt, ebenso dessen Novelle Ende der Neunziger-Jahre. Nun sei es Zeit für eine weitere Novellierung, befindet er. "Die Buschenschänken werden immer mehr zu Kulturträgern. Man soll das kulturelle Engagement nicht durch solche Barrieren bremsen, sich nicht thematisch einschränken." So könne er sich Musik etwa aus den Genres Jazz, Klassik oder Country durchaus vorstellen. "Warum soll man dort nicht solche Musik spielen, wenn Qualität und Stil passen?" Ab Herbst wolle man seitens der Landwirtschaftskammer, die für die Buschenschänken zuständig ist, Gespräche mit der Wirtschaftskammer, die die Gastronomie vertritt, führen.

Dort zeigt man sich über eine kulturelle Erweiterung aber wenig begeistert. "Die Buschenschänken gehören geschützt. Kulturelle Veranstaltungen wie Osterfeuer oder Klapotetz-Aufstellen sind kein Problem. Ich habe aber kein Verständnis für Jazz und Blues im Buschenschank. Was dort teilweise jetzt schon aufgeführt wird, ist nicht okay", so Karl Wratschko, Vertreter der Gastwirte und Bürgermeister in Gamlitz. Er fürchtet eine weitere Schlechterstellung für die Gastronomie, die gegenüber den Buschenschänkern ohnehin durch das Steuerrecht benachteiligt sei.

Kämpferisch

Und Kolleritsch? Er lud am letzten Wochenende eigenen Angaben zufolge zum letzten Mal zu seiner Konzertreihe "Jazz im Buschenschank". Trotz und wegen der Anzeige. Zum Abschied spielten die talentierten "Jazz Busters" mit Tochter Ines auf. Er will sich nun für eine Novelle des Buschenschankgesetzes stark machen. "Musik gehört in die Buschenschänken. Ich werde nicht locker lassen."

THOMAS WIESER

Kommentar

THOMAS WIESERKulturträger von THOMAS WIESER

FAKTEN

Laut dem Steiermärkischen Buschenschankgesetz von 1979 sind organisierte Tanz- und Musikveranstaltungen in einer Buschenschank verboten. Ausnahmen sind Veranstaltungen zur Brauchtumspflege. Ebenso verboten: Der Betrieb von Glücksspielen, Spielautomaten und von Musikautomaten (entgeltlich).

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