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Zuletzt aktualisiert: 18.02.2012 um 20:16 UhrKommentare

Ausreißer und Gnadenbrot

Alfred Plaschg hat rund um sein Haus in Hof bei Straden Gehege für Rotwild und Geflügel angelegt. Das Farmwild hat sich auch schon selbständig gemacht - dann haftet der Besitzer 42 Tage lang.

Alfred Plaschg mit seinen Hühnern, zu denen er eine besondere Beziehung aufgebaut hat

Foto © SchleichAlfred Plaschg mit seinen Hühnern, zu denen er eine besondere Beziehung aufgebaut hat

Die Tiere sind eben meine Freude. Einst hatte ich auch 14 Pfaue, doch die musste ich bis auf einen weggeben. Nachbarn haben sich durch deren lautes, grelles Geschrei gestört gefühlt", erzählt der pensionierte Eisenbieger Alfred Plaschg, während er seine Hühner füttert. Altsteirer, Sulmtaler, weiße und braune Legehühner, Sperberhühner und Perlhühner scharren im Gehege rund um das Haus. Auf Plaschgs Rufen kommt auch das Rotwild: ein Hirsch, drei weibliche Tiere und drei Kälber. Duftendes Brot lockt sie an. "Einmal ist das gesamte Rotwild aus dem Gehege entwichen", so Plaschg. Maiskolben, die er im Gehege ausgelegt hat, haben es mit Ausnahme des Hirsches nach einigen Tagen wieder zurückgelockt. Wenig später kam auch der Hirsch zurück.

Haftung für Ausreißer

Immer wieder wird ausgebrochenes Farmwild, so ist die richtige Bezeichnung für Wild, das im Gatter gehalten wird, von Jägern erlegt. "Kann der Wildhalter beweisen, dass es sich um sein Farmwild handelt, muss der Jäger das Wildbret zurückgeben - wenn es innerhalb von 42 Tagen nach dem Ausbruch erlegt worden ist. Innerhalb dieser Frist haftet der Wildhalter auch für alle Wildschäden, die von diesem Tier verursacht werden", erklärte der Feldbacher Bezirksjägermeister Werner Lackner. Kommt es zu einem Verkehrsunfall, ist der Gatterhalter ebenfalls haftbar. Nach dieser Frist fallen die Tiere unters Wildgesetz, und der Anspruch des Gatterhalters erlischt. Er ist dafür auch nicht mehr haftbar.

Immer streift Gatterwild durch die Reviere. Lackner: "Derzeit laufen bei der Ruine Gleichenberg Damhirsche umher. Geschossen dürfen sie nicht werden, weil jetzt keine Abschusszeit ist."

Wird der Bestand an Rotwild im Gehege zu groß, muss sich Plaschg, der selber Jäger ist, schweren Herzens zum Abschuss einiger Tiere überwinden: "Das ist schwer, wenn man abdrückt. Ist das Tier getötet, geht es einem wieder besser. Das Wildbret wird in der Familie gegessen." Wird Farmwild in einem Gasthaus verkocht, muss das auf der Speisekarte vermerkt sein.

Gnadenbrot

Eine besondere Beziehung hat Plaschg auch zu vielen seiner Hühner aufgebaut. Sein Gehege ist eine Art "Hühneraltersheim", wo die gefiederten Freunde ihr Gnadenbrot finden. Plaschg bezeichnet die Beschäftigung mit den Tieren als seine große Leidenschaft und bewundert, wie intelligent Tiere sind.

Für seine Hühner hat er komfortable Einrichtungen zum Eierlegen geschaffen. In der Hühnerhütte mit den Aufsitzstangen hängen an den Wänden alte Körbe, in denen die Hühner ihre Eier ablegen können. Das bringt auch dem Besitzer erhebliche Vorteile: Es erspart ihm das lästige Eiersuchen.

JOHANN SCHLEICH

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