Raiffeisenbank haftet für Beratungsfehler bei Yen-Kredit
Teilerfolg bei Gericht für VKI: Eine steirische Raiffeisenbank zog gegen einen Kreditnehmer vor Gericht, weil dieser nur einen Teil des aushaftendes Kapitals zurückgezahlt hatte.

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Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Zusammenhang mit komplizierten Fremdwährungsprodukten erneut einen Teilerfolg bei Gericht erzielt. Diesmal ging es um einen endfälligen Yen-Kredit aus dem Jahre 1998. Eine steirische Raiffeisenbank zog gegen einen Kreditnehmer vor Gericht, weil dieser nur einen Teil des aushaftendes Kapitals zurückgezahlt hatte. Das Landesgericht Wien wies die Klage jedoch ab: Der Kunde habe die seinerseits gegen das Geldhaus eingebrachten Schadenersatzansprüche zu Recht gegen die restliche Kreditrückzahlung aufgerechnet. Der Entscheid ist nicht rechtskräftig, die Bank hat noch nicht entschieden, ob sie in Berufung geht.
"Das Gericht macht die Bank zu Recht für abenteuerliche Finanzierungskonzepte mitverantwortlich, auch wenn diese vorgeblich nur als Darlehensgeber auftritt", so VKI-Jurist Thomas Hirmke in einer Aussendung am Mittwoch. Das Kreditinstitut hätte den "völlig unbedarften Kunden" vor dem Geschäft warnen müssen. Zwar unterliege die Bank mit der Kreditgewährung nicht den Regeln des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG), es bestünden aber vorvertragliche Schutzpflichten, die das Geldhaus verletzt habe, so das Gericht laut VKI. Daher bestehe Schadenersatzanspruch.
Vorgeschichte
Zur Vorgeschichte: Der Kreditnehmer und seine Ehefrau wollten zwecks Renovierung ihres Gartenhauses einen Kredit in Höhe von 680.000 Schilling (49.418 Euro) aufnehmen. Ein Arbeitskollege und Mitglied eines Vermögensberaterteams habe ihn überredet, stattdessen einen zehnjährigen endfälligen Fremdwährungskredit über 1,42 Millionen Schilling in Yen aufzunehmen und die Differenz zwischen benötigter und gewährter Darlehenshöhe in eine "HiTecLife"-Lebensversicherung mit einer Veranlagung in US-Dollar einzuzahlen, um damit Zinsen zu sparen und bei Rückzahlung einen Überschuss zu kassieren - eine sogenannte Hebelfinanzierung.
"Dem Sachbearbeiter der Raiffeisenbank Feldbach waren die Einkommensverhältnisse des Kunden, das Zustandekommen der Kreditsumme und die in Aussicht genommene 'Hebelfinanzierung' im Detail bekannt", so der VKI. Das Vermittlerteam und die Bank hätten auch in anderen Fällen zusammengearbeitet, zudem habe die Bank an den Kreditvermittler 21.300 Schilling Provision gezahlt.
Das Problem: Der Bankmitarbeiter habe den Kunden lediglich über das Währungsrisiko beim Fremdwährungskredit informiert. "Er warnte allerdings nicht davor, dass sich bei einem Kredit in Yen und einem Tilgungsträger in Dollar das Währungsrisiko kumuliert und dass der Kredit rund sechs Monate vor Auslaufen des Tilgungsträgers zur Rückzahlung fällig gewesen wäre."
Genau dieses Währungsrisiko sei aber mit Fälligkeit der Kreditrückzahlung Ende 2008 schlagend geworden. Es seien nunmehr 137.000 Euro zurückzuzahlen gewesen; und der Tilgungsträger habe nur ein Viertel des prognostizierten Werts abgeworfen.
Hätte der Kunde einen gewöhnlichen Abstattungskredit über die benötigten 680.000 Schilling bzw. 49.418 Euro aufgenommen, wäre ihn dies laut VKI-Rechnung viel billiger gekommen, also zahlte er noch einen Restbetrag von rund 34.000 Euro. Womit er sich prompt eine Klage seiner Bank auf 54.000 Euro einhandelte. Diesen Betrag machte er dann wiederum - mit VKI-Unterstützung - als Schadenersatz gegen die Bank geltend. Der VKI ist naturgemäß erfreut über die Klagsabweisung. Ein Kunde dürfe erwarten, dass eine Bank über spezifisches Wissen verfügt und umfassend berät. "Bei derart gewagten Finanzkonstruktionen", bei denen die Schadenshöhe erst bei Rückzahlung des Kredits feststehe, "darf die Bank nicht schweigen, wenn unbedarfte Laien Opfer von Vermittlern werden", so Hirmke. Ob die Raiffeisenbank Feldbach den Entscheid anfechten wird, ist noch unklar. Die Raiffeisenlandesbank (RLB) Steiermark wollte die Causa auf APA-Anfrage nicht kommentieren. "Es handelt sich bei der Raiffeisenbank Feldbach um ein eigenständiges Institut. Das weitere Vorgehen wird dort im Haus unabhängig entschieden", hieß es.






