Mehr Bürokratie gegen illegale Mülltransporte
Verschärfte Aufzeichnungspflicht für alle Müllarten soll Abfluss nach Osten eindämmen. Gemeinden können Verpflichtung an AWV abtreten.
Bis 15. März 2011 ist die erste Meldung nach der neuen Abfallbilanzverordnung für das Kalenderjahr 2010 fällig. Sie soll illegalen Mülltransporten an billige Deponien im Osten oder der Verbringung zu grenznahen Verbrennungsanlagen entgegenwirken, erläutert Nicole Zweifler, Abfallberaterin beim Abfallwirtschaftsverband Feldbach (AWV). Vom hohen bürokratischen Aufwand sind Zweifler und ihr Kollege Alfred Derler nicht erbaut: "Aber zu den Müllverbrennungsanlagen kommt immer weniger Sperrmüll und als Brennstoff aufbereitbarer Müll. Der Mengenfluss muss nun genau dokumentiert werden." Dreimal muss aufgezeichnet werden: beim Erzeuger - das sind die Gemeinden - , beim Besitzer - das ist der AWV - und beim Abfallbehandler - das sind Entsorger oder die Anlage, in der der Müll verwertet wird. Die Aufzeichnung auf drei Ebenen betrifft alle Abfallarten: von Altholz und Altpapier über Bauschutt, Reifen und Sperrmüll bis zu Problemstoffen.
Um den Gemeinden den zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu ersparen, hat der Abfallwirtschaftsverband Feldbach einstimmig beschlossen, ihnen die Übernahme der Aufzeichnungen anzubieten. Denn es besteht die Möglichkeit der Abtretung der Meldeverpflichtung an den Verband. Dafür ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Viele Gemeinden werden dem auch nachkommen. "Wir glauben, dass das System dadurch auch weniger fehleranfällig ist", sind die Abfallberater sicher.
Die Aufzeichnungen des AWV umfassen dann alle Abfallarten. Derler: "Weil gewissen Fraktionen in den Altstoffsammelzentren nicht über den AWV gelaufen sind, müssen wir diese Daten von den Gemeinden bekommen." In welcher Form - etwa durch Übermittlung der Rechnungen der Entsorger an den AWV - ist noch offen. Das betrifft Problemstoffe, gefährliche Abfälle, Bauschutt und Flachglas.
Dass mehr Kontrolle notwendig ist, steht für die Abfallberater außer Zweifel: "Tatsache ist, dass die Müllmengen, die pro Kopf erzeugt werden, nicht in den Anlagen landen - daher haben alle Probleme." Betroffen sind vor allem Rest- und Sperrmüll. "Und die Nachfrage danach ist größer geworden", so Derler.
Features
ABFALLBILANZVERORDNUNG
Mit 1. Jänner 2009 in Kraft getreten.
Ab dem Kalenderjahr 2010 sind alle Sammler und Behandler von Müll zur elektronischen Aufzeichnung verpflichtet.
Art, Menge, Herkunft und Verbleib von Abfällen sind aufzuzeichnen und beim EDM-Portal des Lebensministeriums zu melden.








