Sicherheit mit Vorprüfung
Die Novelle der Direktförderung im Bereich Erneuerbare Energie ist seit 1. Mai in Kraft. Die Änderungen beurteilen Experten positiv.
Mit Spannung waren die neuen Richtlinien für Direktförderungen des Landes in den Bereichen Holzheizungen, Solar- und Fotovoltaikanlagen sowie Elektromobilität erwartet worden. Diese sind seit 1. Mai in Kraft und werden im Großen und Ganzen positiv gesehen, wie Karl Puchas von der Lokalen Energieagentur (LEA GmbH) in Auersbach erklärt: "Erfreulich ist, dass die bisherigen Förderungen weitergeführt werden. Die Novelle hat sich zum Guten gewendet, hat in manchen Bereichen Verbesserungen gebracht, ist allerdings auch ein bisserl undurchsichtiger und komplizierter geworden." Als Verbesserung in Richtung höherer Planungssicherheit bezeichnet Puchas das neue zweistufige Förderverfahren. Auf Basis eines Vorprüfungsverfahrens vor Errichtung der Anlage erhält der Förderungswerber eine bedingte Förderzusage vom Land, nach Fertigstellung und Einreichung der Endabrechung und der Kontrolle durch das Land wird die Förderung ausgezahlt.
Neuerungen gibt es auch in einzelnen Bereichen, wie Helga Veith, Hauptansprechpartnerin der LEA für Direktförderungen, erläutert: "Die größten Änderungen gab es im Bereich der Thermischen Solaranlagen. Die Mindestgröße wurde von fünf auf sechs Quadratmeter zur Warmwasserbereitung beziehungsweise von 15 auf 16 Quadratmeter zur Heizungsunterstützung erhöht. An Neubauten werden keine thermischen Solaranlagen unter 16 Quadratmetern mehr gefördert." Für Anlagen, die derzeit in Bau sind, gilt eine Übergangsfrist bis Ende Oktober. Neue, bessere Förderbedingungen gibt es auch für Fotovoltaikanlagen, nicht geändert haben sich die Sätze für Holzheizungen. Nicht mehr gefördert werden Elektro-Pkw und E-Fahrräder.
Insgesamt wurden bei der LEA fünf Mitarbeiter auf die neuen Förderbedingungen eingeschult. Geschäftsführer Puchas bietet daher die Abwicklung durch die LEA an: "Wir sind Kompetenzzentrum für Erneuerbare Energie und wickeln im Jahr durchschnittlich 1100 Förderfälle ab." REGINA TRUMMER
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FAKTEN
Die Lokale Energieagentur (LEA GmbH) in Auersbach ist offizielle Anlaufstelle für Förderansuchen des Landes Steiermark im Bereich Biomasse-Kleinfeuerungsanlagen, thermische Solaranlagen bzw. Fotovoltaik.
Info: Tel. (031 52) 85 75-500 bzw. www.lea.at








