Drei Wochen nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen den positiven UVP-Bescheid für den östlichen Abschnitt der Fürstenfelder Schnellstraße (S7) abgewiesen hat, gab der Gerichtshof nun auch grünes Licht für den Abschnitt West. Auch für diesen Teil der geplanten Schnellstraße wurde die Beschwerde gegen den UVP-Bescheid jetzt abgewiesen.