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Zuletzt aktualisiert: 23.07.2008 um 08:09 Uhr

Messerattacke: Drei Jahre unbedingte Haft

"Wollte ihn nicht töten": Am Dienstag stand ein 23-jähriger Kosovare in Leoben vor den Geschworenen. Urteil noch nicht rechtskräftig.

23-jähriger Kosovare stand in Leoben wegen Mordversuchs vor Gericht

Foto © Erwin Scheriau23-jähriger Kosovare stand in Leoben wegen Mordversuchs vor Gericht

Vier gezielte Messerstiche in Brust und Bauch sollen es gewesen sein, mit denen ein 23-jähriger Kosovare seinen Kontrahenten in der Spielberger Diskothek "Burg" im Dezember des Vorjahres niedergestreckt hat. Ein Stich ging knapp am Herzen vorbei, zwei weitere verursachten einen Milzriss und den Austritt des Darmes. Der Kontrahent - ebenfalls aus dem Kosovo - überlebte durch das Eingreifen der Ärzte in einer Notoperation.

"Nicht töten". "Ich wollte ihn nicht töten", betonte der 23-jährige Kosovare am Dienstag vor dem Geschworenengericht im Justizzentrum Leoben. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: versuchter Mord. Der 23-Jährige habe das Messer bereits eingesteckt gehabt und sei mit dem Vorsatz in die Disco gekommen, seinen Widersacher - den Exfreund seiner Partnerin - zu töten.

Sei provoziert worden. Wortreich und detailliert schildert der Beschuldigte die Eskalation in den frühen Morgenstunden. Er sei vom späteren Opfer und dessen Freunden provoziert und angegriffen worden - nicht umgekehrt. Dann habe er sich mit einem Messer, das er sich von der Theke geschnappt habe, nur Respekt verschaffen wollen. Die Aussagen des 23-Jährigen stehen teils im Widerspruch zu Zeugen, auch zu eigenen Angaben bei der Polizei. Die Augenblicke, in denen das Messer zum Einsatz kam, verschwimmen: "Wir sind beide zu Sturz gekommen. Kann sein, dass ich ihn mit dem Messer getroffen habe, als wir aufeinander am Boden lagen." Eine Aussage, die der medizinische Sachverständige Peter Roll so nicht nachvollziehen kann.

Urteil. Spätabends erging dann das Urteil: Drei Jahre unbedingte Haft wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig - drei Tage Bedenkzeit.

ANDREAS SCHÖBERL

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