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Mordversuch: 63-Jähriger in Leoben verurteilt
Ein Knittelfelder stand am Freitag in Leoben wegen eines Mordversuchs an seiner Frau und versuchter sexueller Nötigung vor dem Straflandesgericht. Der Mann wurde nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt.

Foto © SCHÖBERLDer 63-jährige Knittelfelder stand wegen Mordversuchs an seiner Frau in Leoben vor Gericht
"Ich fühle mich nicht schuldig. Ich wollte meine Frau nicht ermorden", erklärt der 63-jährige Knittelfelder vor dem Schwurgericht am Landesgericht Leoben. Er habe erst zugestochen, als sie gesagt habe: "Stich zu, wenn du dich traust." Ob es stimme, dass er seine Frau dazu genötigt habe, gemeinsam mit ihm einen Pornofilm zu schauen, will der vorsitzende Richter Roman Weiss wissen. Der 63-Jährige soll seine Frau dabei gewürgt und ihren Kopf in Richtung Bildschirm gedreht haben. Außerdem soll er versucht haben, sie zu zwingen, die Szenen in dem Pornofilm mit ihm nachzuahmen. Der Angeklagte will sich nicht recht mehr erinnern können: "Ich weiß nicht, ob das ein Pornofilm war."
Küchenmesser
Versuchten Mord, versuchte geschlechtliche Nötigung, Nötigung, Körperverletzung und gefährliche Drohung legt Staatsanwältin Nicole Dexer dem 63-Jährigen zur Last. Mit einem Küchenmesser soll er seine Frau im Brustbereich schwer verletzt haben. "Es ist nur deshalb beim Versuch geblieben, weil seine Frau den Notruf der Polizei verständigte", führt Dexer aus. Eine Affekthandlung sei auszuschließen, der Beschuldigte habe das Messer nach der Tat abgewaschen, in die Küchenlade zurückgelegt und sich ins Wohnzimmer gesetzt.
Dexer beantragte die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Gerichtspsychiater Manfred Walzl attestiert dem 63-Jährigen eine "massive Persönlichkeitsstörung". "Ich bin kein Quartalsäufer, eher ein Spiegeltrinker", meint der Angeklagte. Der Angeklagte zeigte sich reumütig: "Es tut mir Leid, was ich meiner Frau und Familie angetan habe." Donnerstagnachmittag wurde die Frau kontradiktorisch einvernommen - ihre Aussage wurde per Video in den Gerichtssaal übertragen.
Urteil
Am Freitag wurde der Mann in allen Anklagepunkten - versuchter Mord, versuchte geschlechtliche Nötigung, Nötigung, Körperverletzung und gefährliche Drohung - schuldig gesprochen. Der Angeklagte legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.




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