Natura 2000: Bauern bekamen Recht
Nach Klage: Allein Ausweisung als Natura-Gebiet könnte Verkehrswert mindern. Vor Forderung "Vergleich statt Geld" warnt Landesjurist.

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"Seit Generationen bemühen wir uns um unser Naturerbe und bewirtschaften es nachhaltig - dafür wollen wir nicht bestraft werden." Klarer Standpunkt jener Bauern aus dem Gebiet Niedere Tauern, deren Boden in die neue Natura-2000-Ausweisung fällt: Wertminderung lautet die Befürchtung. Wie berichtet, haben 40 Land- und Forstwirte das Land auf Entschädigung geklagt - und vom Landesgericht Leoben nun Recht bekommen.
Ausweisung. Zumindest insofern, als dass allein die Ausweisung als Natura- Gebiet eine Verkehrswertminderung darstellen könnte. Dies durch ein Gutachten feststellen zu lassen, hat das Erstgericht jedoch verabsäumt. Es geht um 102.000 Hektar Grund, es geht um Beträge in dreistelliger Millionenhöhe. Die Höhe einer Entschädigung müsste für jeden Betrieb ein "Vergleichswerteverfahren" feststellen. "Wir wollen aber kein Geld, sondern weiter wirtschaften wie bisher - ohne Einschränkung", bietet Martin Kaltenegger, Obmann der Aktionsgemeinschaft Natura 2000 Niedere Tauern und Landwirt aus Allerheiligen bei Pöls, dem Land einen Vergleich: "Geht es darauf ein, wäre es ein Vorteil für beide."
Entschädigung. Das interpretiert Peter Frank von der Naturschutzabteilung des Landes anders, er beurteilt den Vorschlag der Bauern als "nicht unterschriftsreif": Etwaige Folgeschäden wären nicht absehbar. Ein Recht auf Entschädigung entstünde eben erst durch die Feststellung eines erheblichen Werteunterschiedes bloß, was ist "erheblich"? Richtlinien fehlen. "Es ist noch zu früh, um Lärm zu machen", so der Beamte. Der Weg zum OGH läuft laut Frank jedenfalls. Die Tür für Gespräche, die die Causa auf anderem Weg lösen würden, möchte er aber nicht zuschlagen. Martin Kaltenegger: "Wir hoffen auf den Vergleich, haben aber keine Angst vor dem Höchstgericht."
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Fakten
Innerhalb der EU entsteht ein zusammenhängendes Netzwerk der Natura-2000-Gebiete. Ziel ist, das Artensterben zu stoppen und die Artenvielfalt zu erhalten . Rechtliche Grundlagen sind Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie. 17 Prozent der Fläche in der EU sind Schutzgebiete.







