Angeklagt war der Fohnsdorfer Ex-Bürgermeister wegen Vorgängen rund um die Thermenfinanzierung, der eigenmächtig erlassenen Lustbarkeitsabgabe für das örtliche Kino und wegen Ungereimtheiten seiner Arbeitskräfteüberlassung von seinem damaligen Arbeitgeber ÖBB an die Gemeinde. Gegen das Urteil von zwei Jahren und zehn Monaten Haft legte er Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.