Die Konsumenten in der Arena Fohnsdorf auf ihrer Schnäppchenjagd dürften keinen Gedanken verschwenden, ob der von ihnen frequentierte Einkaufstempel widerrechtlich auf der Wiese steht. Rund um die Filiale des deutschen Großhandelsunternehmen Müller parken aber nicht allein Pkw, das Gebäude ist auch Protagonist eines thematisch komplexen rechtlichen Pingpongspiels mit biegsamen Interpretationsvarianten. Es geht um die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes betreffend die von der Fachabteilung 13 (Umwelt- und Raumordnung) 2015 eingebrachte Revision bezüglich des Baubescheides.