Die zahlreichen Zeugen waren sich in ihren Wahrnehmungen zu den Ereignissen in der Prüfungsausschusssitzung im Juli 2015 zwar nicht einig, eine Gewaltanwendung hat nach den Aussagen aber niemand bemerkt. Der Angeklagte habe der damaligen Prüfungsausschussobfrau, die in besagter Sitzung per Misstrauensantrag ihr Amt verlor, zwar an den Unterarm gegriffen, sie dabei aber nicht attackiert, gaben Befragte zu Protokoll. Ein Zeuge sprach von "massiven verbalen Angriffen, die oft noch schlimmer sein können" und von einem "Putsch" gegen die Betroffene. Das war aber nicht Thema des Verfahrens - der Richter ließ auch keine Debatten über politische Hingegründe zu. Die Gemeindeaufsicht hatte die Absetzung der Obfrau als nicht rechtmäßig erachtet.