Die erste Runde im Zivilverfahren Vizebürgermeister Helmut Ranzmaier (ÖVP) gegen Anton Hartleb (Grüne Bürgerliste) ist geschlagen: Hartleb muss seine Aussage, Ranzmaier habe „SPÖ-Bürgermeister Hermann Dullnig beim Vertuschen eines gefälschten Protokolls geholfen“ widerrufen, künftig unterlassen und seinem Gegner die Prozesskosten ersetzen. Verkündet wurde dieser Spruch Donnerstagabend am Landesgericht Leoben von Richter Horst Kodritsch, ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Hartlebs Anwalt kündigte umgehend Berufung an. Dem Richter erschloss sich der Vorwurf der Vertuschung oder Mithilfe daran nicht, er führte aber aus: „Ob das Protokoll gefälscht ist, ist eine andere Frage.“ Diese war aber nicht Gegenstand des Verfahrens.
Stein des Anstoßes ist das Zustandekommen des Protokolls einer Finanzausschusssitzung vom 7. Dezember 2015, in der eine heikle Finanzierungsvereinbarung der Stadt mit einer Bank für eine ausgelagerte Gesellschaft anstand.