Auf dieses Urteil haben nicht nur die Streitparteien mit Spannung gewartet: Das Landesverwaltungsgericht Steiermark entschied gestern, dass in der Gemeinde Scheifling (Bezirk Murau) der örtliche Arzt eine Hausapotheke führen darf – und wies so die Beschwerden mehrerer Apotheker der Region sowie einer Apothekerin, die im selben Ort ihr Geschäft eröffnen möchte, ab.