Der Rechtsstreit rund um die Stiftsapotheke in St. Lambrecht ist um eine Facette reicher. Das Landesverwaltungsgericht sprach der Apotheke die Barrierefreiheit ab. Zur Vorgeschichte: Um die gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheit zu gewährleisten, brachten die Apothekenbetreiber eine kleine Tafel samt Glocke neben dem Eingang an. Gehbehinderten Menschen wurde sodann eine Rampe aufgebaut. Die Bezirkshauptmannschaft Murau erteilte dieser Lösung eine Absage, dagegen legte Apotheker Dieter Gall beim Verwaltungsgericht Berufung ein. Auch dieses urteilte nun: nicht barrierefrei.