"Man schießt hier mit Kanonen auf Spatzen"
FC Obdach muss wegen Verstößen gegen die Anti-Diskriminierungs-bestimmungen Heimspiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen.

Foto © GEPA"Zeig Rassismus die rote Karte": Nicht immer halten sich Fans und Spieler daran
Wenn am Samstag um 17 Uhr die Gebietsliga-Mur-Kicker aus Obdach und St. Lorenzen aufs Spielfeld laufen, dann fehlt eine für Fußballspiele übliche Zutat: die Zuschauer. Müssen die Obdacher doch aufgrund von Verstößen gegen die FIFA-Anti-Diskriminierungsbestimmungen, die zu Beginn des Jahres auch in die ÖFB-Vorschriften für Strafausschüsse aufgenommen wurden (Paragraph 17a), das Heimspiel am Samstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Das wird im österreichischen Fußball überhaupt zum allerersten Mal der Fall sein. Zusätzlich ist eine Geldstrafe von 1500 Euro zu entrichten. Für den Verein entsteht inklusive der entgangenen Einnahmen am Spieltag ein Schaden von 2500 Euro.
Schiedsrichter beschimpft. Doch was war geschehen? Die Fans des FC Obdach fühlten sich im Heimspiel gegen St. Peter/Judenburg (12. Mai) von Schiedsrichter Petru Ciochirca ungerecht beurteilt. Hauptgrund: Der von St.-Peter-Spieler Herfried Sabitzer verwandelte Elfmeter in der 75. Minute war aus Sicht der Obdacher nicht gerechtfertigt. Nach Spielschluss wurde der Schiri mit österreichischem Pass im Kabinentrakt aufgrund seiner rumänischen Herkunft beschimpft.
"Selbst schuld". Obdach-Sektionsleiter Peter Hinteregger zu den Vorkommnissen: "Wir sind selbst schuld, das hätte nicht passieren dürfen. Ich habe aber den Eindruck, dass man mit Kanonen auf Spatzen schießt, ein Exempel statuieren will. Wir haben gehofft, dass es bei einer Rüge oder einer Geldstrafe belassen wird." Warum eine Milderung der Mindeststrafe in diesem Fall nicht möglich war, erklärt Wolfgang Thierrichter vom Berufungs- und Rechtsausschuss des Steirischen Fußballverbandes: "Die Kabine ist ein Bereich, den der Verein einfach im Griff haben muss."
Keine Fans erwünscht. Doch was bedeutet der Passus "unter Ausschluss der Öffentlichkeit" nun genau? Laut Thierrichter ist es den Obdachern untersagt, Eintrittskarten auszugeben, daneben muss das Eindringen der Fans verhindert werden.












