Neue Satzung für Pabst
Zirbenland-Raiba ändert Klausel, damit Holzindustrieller Obmann bleibt.

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Diskussionen gibt es unter Mitgliedern der Raiffeisenbank Obdach-Weißkirchen. Es geht um die Wahl des Obmannes am kommenden Dienstag bei der Generalversammlung in Weißkirchen.
Klausel. Vorgeschlagen ist der Holzindustrielle Siegfried Pabst, der seit mehr als drei Jahrzehnten Obmann der mehr als 3000 Mitglieder starken Genossenschaft ist. Pabst ist 66 Jahre und dürfte nach der bei Raiffeisenbanken üblichen Altersklausel nicht mehr gewählt werden. Laut dieser Klausel dürfen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder zum Zeitpunkt der Wahl nicht älter als 65 sein. Die neue Satzung sieht eine Anhebung auf 67 Jahre vor. "So ein Vorgang ist ungewöhnlich, aber rechtlich durchaus möglich", sagt Erich Unterweger, Direktor des Raiffeisen-Landesverbandes auf Anfrage.
Kritik. Ein Kritiker, der anonym bleiben will, meint: "Herr Pabst hat immer gute Arbeit geleistet, aber es wäre doch Zeit für einen Generationenwechsel." Pabst selbst erklärt: "Ich wurde von Vorstand und Geschäftsführung gefragt, ob ich das noch einmal machen könnte. Das hat mich geehrt und ich habe zugesagt."
Der Kritiker sieht noch ein Problem: Siegfried Pabsts Sohn Johann, Chef der Holzindustrie Pabst, sitzt im Aufsichtsrat. Enge Verwandtschaft und Funktionen seien schwer vereinbar. Auch dies sei rechtlich möglich, so Erich Unterweger vom Landesverband. Zusatz: "Ich glaube aber nicht, dass es gescheit ist." Für Siegfried Pabst ist keine Unvereinbarkeit in Sicht: "Probleme haben nur einige Altfunktionäre, die eifersüchtig sind."















