Viel Alkohol, Zorn und zwei tote Kinder
Ein Familiendrama in Judenburg geht in den Schlussakt. Die Mutter legte Feuer, zwei ihrer Kinder starben. Am Montag steht sie vor Gericht.

Foto © Sonja Haider-Krätschmer
Das Haus in der Judenburger Paradeisgasse steht noch immer so da wie am Morgen des 17. November. Die Fassade rußgeschwärzt, die Einrichtung verkohlt, die Räume verwüstet und verlassen. Zerrissen ist auch die Familie, die hier gelebt hatte. Esther (6) und Enrico (8), die beiden jüngsten der fünf Kinder, sind tot. Mutter Esther F. (42) sitzt in Haft - und morgen vor einem Schöffensenat am Landesgericht Leoben, wo sie sich für die Tragödie verantworten muss.
Das Familiendrama hatte schon viel früher begonnen: Beide Eltern verfielen dem Alkohol, die Behinderung des ältesten Sohnes machte die Situation nicht leichter. Mehrmals seit dem letzten Frühjahr war die Jugendwohlfahrt zu Besuch gewesen, sie entdeckte aber keine Anzeichen einer Vernachlässigung der Kinder. Der Vater, ein Werksarbeiter, bekam die Alkoholsucht in den Griff, doch seine Frau trank trotz Therapie weiter.
Auch am Abend des 16. November war sie schwer betrunken, an die zwei Promille Alkohol wurden später im Blut festgestellt. Weil ihr Mann ihre sexuellen Annäherungen abwies, kam es zum Streit, er verließ das Haus. Aus Zorn zündete Esther F. ein Handtuch an. Als Handtuch und Couch in Flammen standen, versuchte sie das Feuer zu löschen, was ihr misslang. Als ihr bewusst wurde, dass sie den Brand nicht mehr würde löschen können, flüchtete Esther F. über das Fenster im Badezimmer. Die Kinder, die im ersten Stock geschlafen hatten, kamen durch eine Rauchgasvergiftung ums Leben. Gegenüber Helfern soll Esther F. angegeben haben, dass die Kinder im Haus seien und ihr behinderter Sohn - er hatte im Keller geschlafen und wurde gerettet - gezündelt habe.
Brandstiftung
Brandstiftung mit Todesfolge legt die Staatsanwaltschaft Leoben Esther F. zur Last. Strafrahmen: fünf bis 15 Jahre Haft. "Meine Mandantin wird sich bezüglich einer Fahrlässigkeit mit Todesfolge schuldig bekennen. Was den Anklagepunkt der vorsätzlichen Brandstiftung betrifft, wird sie sich sicher nicht schuldig bekennen", so Verteidiger Günter Novak-Kaiser. Esther F. habe das Feuer wegen ihrer Alkoholisierung nicht eindämmen können: "Es war kein unbeherrschbares Schadensfeuer. Die Frage ist, wieweit ein nüchterner Mensch das Feuer hätte stoppen können", meint Novak-Kaiser.
Esther F. werde im Gefängnis wegen ihres Alkoholproblems medikamentös behandelt: "Sie dürfte den Vorfall noch nicht richtig realisiert haben. Ihre Trauerarbeit wird erst beginnen", so Novak-Kaiser. Der Kontakt zu ihrem Ehemann sei ausgesprochen gut: "Er besucht meine Mandantin oft im Gefängnis und unterstützt sie, wo es geht."















