Betrunkener holte für Nachhausefahrt Rettung
2,2 Promille und eine Schnapsidee: Obersteirer rief das Rote Kreuz, weil er nicht zu Fuß nach Hause gehen wollte. Der dreiste Betrunkene wurde wegen Vergehens nach dem Notzeichengesetz angezeigt.

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Weil ein alkoholisierter Obersteirer Samstag früh nicht nach Hause gehen wollte, verständige er Rettung und Polizei. Ergebnis der Schnappsidee: Der Mann wurde angezeigt.
Betrunken
Gegen 2.45 Uhr wollte der 27-jährige Obersteirer im alkoholisierten Zustand in ein Lokal in Neumarkt. Weil er betrunken war, wurde er aber nicht ins Lokal gelassen - dabei verletzte sich der Mann leicht. Daraufhin verständigte der mit 2,2 Promille alkoholisierte Steirer Rettung und Polizei. Von den Rettungskräften wurde die Verletzung als unwesentlich eingestuft - dann gab der Obersteirer zu, dass er die Rettung nur deshalb verständigt hatte, um nicht zu Fuß nach Hause gehen zu müssen. Der dreiste Betrunkene wurde wegen Vergehens nach dem Notzeichengesetz angezeigt.
Wer missbräuchlich Einsatzkräfte beansprucht, begeht eine Übertretung nach dem Notzeichengesetz, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit einer Geldstrafe bis zu 360 Tagsätzen bedroht ist.








