Nichts geprüft, sondern einfach blind vertraut
"Nichts gewusst", lautet die Verantwortung von zwei Triebener Ex-Gemeindefunktionären, gegen die am Mittwoch in Leoben der Prozess eröffnet wurde.

Foto © Ute GroßProzess gegen ehemalige Triebener Funktionäre wurde vertagt
Amtsmissbrauch durch Unterlassung wirft die Staatsanwaltschaft zwei ehemaligen Triebener Gemeindefunktionären vor: Die ehemalige Finanzreferentin habe von 1992 bis 2007 die Kassengebarung und Rechnungsführung "zu keinem Zeitpunkt wahrgenommen", Rechnungsabschlüsse und die Meldung von Kontoüberziehungen an die Aufsichtsbehörde zwar unterschrieben, aber nicht geprüft, dadurch sei der Stadtgemeinde und den Bürgern Schaden entstanden. Einem ehemaligen Obmann des Prüfungsausschusses wird zur Last gelegt, dass er seinen Pflichten laut Gemeindeordnung nicht nachgekommen sei und er deshalb ebenfalls finanziellen Schaden zu verantworten habe.
Beide Angeklagten bekannten sich "nicht schuldig". Sie hätte in gutem Glauben gehandelt, betonte die Beklagte, er habe den damaligen und 2007 durch Selbstmord aus dem Leben geschiedenen Bürgermeister Fritz Weißenbacher "vertraut" und ihn auch "verehrt", erklärte der ehemalige Prüfungsausschussobmann.
Von Vertrauen war in dem Prozess permanent die Rede. Nein, sie habe Rechnungsabschlüsse inhaltlich nicht geprüft, nein, die Gemeindeordnung habe sie vor Auffliegen des Skandals nie gelesen, nein, sie habe nicht gewusst, welche Verpflichtungen mit ihrem Amt einhergehen. Ja, es stimme, sie habe viel "blind" unterschrieben. "Ich habe unserem Bürgermeister vertraut", lauten viele Antworten der Ex-Finanzreferentin auf die Fragen von Richter Richard Gollner nach warum, wieso und dem Empfinden der eigenen Verantwortung. Aus ihrer Sicht sei sie mit der Funktion belohnt worden, weil sie sich in der Frauengruppe der Partei und als Sozialreferenten Meriten erworben habe und die Gemeindeführung eine Frau in den Vorstand hieven wollte.
Der Ex-Obmann äußerte sich ähnlich, er interessiere sich eigentlich gar nicht für Politik, habe nicht gewusst, was seine gesetzliche Aufgabe sei, er habe sich über sein "Amterl gefreut". Sein Anwalt formulierte: "Er hatte von Tuten und Blasen keine Ahnung." Der Prozess wurde zur Zeugeneinvernahme vertagt.








