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Zuletzt aktualisiert: 20.12.2012 um 17:38 UhrKommentare

Lehrer, die Skigebiete studieren

Salzburger Skigebiete bieten Pädagogen zwei Gratisskitage zum Kennenlernen an. In der Steiermark gibt es Studienreisen.

Foto © APA | Sujet

Seit etwa fünf Jahren versuchen die Salzburger Seilbahnen, Lehrer verstärkt für das Skifahren zu begeistern, um so auch die Schüler vermehrt in die Skigebiete zu locken. Deshalb bieten sie in Kooperation mit der Initiative "Netzwerk Winter" zwei gesponserte Gratisskitage pro Saison in Salzburger Skigebieten nach Wahl an - frei nach der Devise "Fährt der Lehrer Ski, fährt auch die Klasse": "Für uns ist ganz wichtig, dass Betreuer - also Lehrer -, die für die Jugend zuständig sind, auch die Möglichkeit haben, sich Gebiete anzuschauen und sich selbst ein Bild machen, wo's passt, mit den Kindern hinzugehen", betont Klaus Steinlechner von den Bergbahnen Obertauern.

Derartige Aktionen sind dem Landesschulrat Steiermark für die grüne Mark nicht bekannt. Auch Ute Hödl von Steiermark Tourismus kennt solche "zweitägigen Skifreibriefe bei uns nicht". Sie verweist aber auf spezielle Studienreisen für Lehrer, die dazu dienen, das Angebot besser kennenzulernen. Steiermark Tourismus-Geschäftsführer Georg Bliem betont: "Lehrer sind für uns wichtige Multiplikatoren, die die Skigebiete kennenlernen und sich im Sinne einer Vorbereitung auf etwaige Schulskikurswochen informieren sollen. Deshalb veranstalten wir diese Studienreisen."

Anfütterungsparagraf

Michael Samec, der Pressesprecher des Landesschulrats Steiermark, weist im Hinblick auf jegliche Einladungen von Lehrern auf den Anfütterungsparagrafen hin: "In solchen Fällen müssen sich Lehrer im Klaren darüber sein, dass der Anfütterungsparagraf in Kraft treten könnte. Sie sollten und dürfen sich also nur in seinem Rahmen bewegen." Dieser wird im Gesetz allerdings nicht konkret angeführt. Samec gibt als "Richtwert etwa 80 bis 100 Euro" an - das sei "Usus". Was darüber hinausgehe, sei - so Samec weiter - nicht erlaubt und damit ungesetzlich. Im schlimmsten Fall könnte dies, wenn es der Dienststelle bekannt wird, auch in Disziplinarverfahren nach sich ziehen.

KATHARINA PILLMAYR

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