Musterprozesse um Anlegerentschädigung
Die Anlegerentschädigung für Wertpapierfirmen (AeW) will für die Betroffenen in der Causa AvW nichts zahlen. Jetzt werden Musterprozesse geführt, einer davon betrifft auch die Linz-Kunden.

Foto © HuemerAvW-Mastermind Auer Welsbach und sein Top-Verkäufer Hans Linz sitzen beide im Gefängnis. Die Anleger kämpfen weiter um Entschädigung
Die Anlegerentschädigung für Wertpapierfirmen (AeW) ist in Österreich eine gesetzlich verordnete Haftungsgesellschaft. Sie springt im Schadensfall bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro pro Anleger in die Bresche. Normalerweise. Im Fall der AvW-Kunden sieht das jedoch anders aus. Einerseits hat die Anlegerentschädigung durch große Fälle wie AMIS selbst finanzielle Probleme, andererseits werden die Schäden der AvW-Anleger nicht anerkannt. Die AvW Invest sei kein konzessioniertes Wertpapierunternehmen gewesen, außerdem würden die Genussscheine aufgrund ihres Eigenkapital-Charakters nicht unter die Entschädigungsleistung fallen.
"Wir haben damit gerechnet, dass die Entschädigung nicht anerkannt wird, weil zu viele Rechtsfragen offen sind", erklärt der Anleger-Anwalt Michael Bauer. Er vertritt mit seinem Liezener Kollegen Erich Holzinger rund AvW-1600 Geschädigte, darunter auch jene, die über die "Schiene Linz" gekauft haben.
Prozessstart im Herbst
Jetzt hat man sich zusammen mit rund 30 anderen Anleger-Anwälten darauf geeinigt, verschiedene Musterverfahren für die AvW-Anleger anzustrengen. Die Geschädigten werden dabei nach rechtlichen Fallgruppen geordnet. Wird im Musterprozess vom Gericht eine Entschädigung zuerkannt, gilt das Urteil jeweils für die gesamte Gruppe. Eine dieser Fachgruppen betrifft die Linz-Geschädigten, der Musterprozess wird unter Federführung von Michael Bauer geführt. "Im Herbst geht es bereits los", kündigt er an.
Bisher haben rund 9000 der 12.500 AvW-Anleger bei der AeW ihre Schäden angemeldet. Sollten sie vom Gericht die Entschädigung zugesprochen bekommen, wird ein dreistelliger Millionenbetrag fällig. Das sind Summen, die die Anlegerentschädigung offenbar selbst nicht zur Verfügung hat. Hier kommt der Steuerzahler ins Spiel. "Sollten unsere Mittel nicht ausreichen, müssen Darlehen aufgenommen oder Schuldverschreibungen ausgegeben werden, für die das Finanzministerium haftet", erklärt AeW-Chef Michael Lubenik.
Linz-Vermögen versteigert
Eine weitere Möglichkeit für Linz-Geschädigte zu Geld zu kommen, ist die Versteigerung seines Vermögens. Die Schätzung seines Hauses samt Inventar, Weinkeller, Fahrzeuge und anderer Güter ist abgeschlossen. Beim zuständigen Gericht in Schladming rechnet man, dass es bis Ende Mai einen Termin für die Versteigerung geben wird.
Linz selbst ist noch in der Justizanstalt Leoben. Wo er seine siebeneinhalbjährige Strafe absitzt, ist noch nicht entschieden.
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Kommentar
Die AeW
Die AeW (Anlegerentschädigung für Wertpapierfirmen) ist eine Art "Einlagensicherung" der Wertpapier-Dienstleister.
Sie wurde 1999 auf Grundlage des Wertpapieraufsichtsgesetzes gegründet.
Sie haftet im Konkursfall einer konzessionierten Wertpapierfirma mit bis zu 20.000 Euro pro Anleger.
Von den rund 12.500 AvW-Geschädigten, haben etwa 9000 ihre Forderungen bei der AeW angemeldet.
Reichen die Mittel der AeW nicht aus, um Anleger in einem Schadensfall zu entschädigen, werden etwa Darlehen aufgenommen, für die das Finanzministerium haftet.







