AvW und Hans Linz stehen ein heißer Herbst bevor
Hinter den Kulissen raufen die Anwälte in der Causa AvW/Hans Linz. Für die Verhandlungen hat Linz einen Antrag auf Verfahrenshilfe gestellt.

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Derzeit bemühen sich gleich mehrere Anwälte und die Gerichte um Klärung, was bei der Kärntner AvW-Gruppe und ihrem Top-Verkäufer Hans Linz aus St. Martin am Grimming schief gelaufen ist. Federführend ist dabei die Liezener Anwaltspartnerschaft Holzinger/Bauer, die rund 1000 Geschädigte vertritt (www.avw-schaden.at). In der Causa Hans Linz hat man weitere einstweilige Verfügungen erwirkt. "Im Herbst werden vom Landesgericht Leoben zahlreiche Verhandlungstermine anberaumt, in denen es zu Beweisaufnahmen kommen wird", kündigt Holzinger an, der auch ein pikantes Detail aus dem Justizbetrieb verrät: Hans Linz hat um Verfahrenshilfe angesucht. Verfahrenshilfe, früher auch Armenrecht genannt, erhält der, der sich keinen Anwalt oder die Gerichtgebühren nicht leisten kann.
"Angesichts des nach wie vor gepflogenen Lebensstils von Hans Linz haben unsere Geschädigten dafür wenig Verständnis", heißt bei der Anwaltspartnerschaft, die sich ausdrücklich gegen diesen Antrag ausgesprochen hat.
Linz habe übrigens so etwas wie einen alten, neuen Job. Er fungiert als Geschäftsführer der Roland Linz GmbH, die ihren Sitz in St. Martin am Grimming hat. Eigentümer der Gesellschaft ist der Fußballspieler Roland Linz, der mittlerweile in der Türkei bei Gaziantepspor kickt. Der Geschäftszweig der neuen Linz-Gesellschaft ist recht umfangreich: Eventmangagement, gastgewerbliche Betriebe aller Art und - so etwas gab's doch schon einmal - Vermögensberatung.
Auch in Sachen AvW sind die beiden Liezener Anwälte derzeit aktiv. "Erst kürzlich wurde durch das Oberlandesgericht Graz bekräftigt, dass der in den AvW-Genussscheinen enthaltene Ausschluss der Kündigung rechtswidrig ist", so Holzinger, der mit Spannung das Gutachten des Wirtschaftexperten Fritz Kleiner für Herbst erwartet. Das Strafverfahren läuft bereits gegen mehr als 20 Beschuldigte. Für sie gilt die Unschuldsvermutung.
Amtshaftung
Am Dienstag forderten die Wiener Anleger-Anwälte Pascher & Schostal die Republik Österreich im Namen eines Anlegers auf, die Amtshaftung anzuerkennen. Sie werfen der Finanzmarktaufsicht (FMA) vor, dass sie erkennen hätte müssen, dass die AvW-Gruppe eine Konzession zur Entgegennahme von Anlegergeldern benötigt.
Einen ähnlichen Schritt setzte auch Erich Holzinger: "Es liegen offensichtlich schwerwiegende Versäumnisse der Aufsichtsbehörden vor. Ich habe die Republik (Finanzprokuratur) aufgefordert, die volle Haftung für alle Schäden anzuerkennen."







