Gutachten gegen Kraftwerk
Es gibt Neuigkeiten zum umstrittenen Kraftwerksprojekt am Untertalbach. Neues Gutachten spricht sich klar gegen das Projekt aus.
Das Untertal in Rohrmoos ist ein landschaftliches Juwel - und mit dem Themenwanderweg "Wilde Wasser" eine der beliebtesten Tourismusattraktionen des Landes. Nicht zuletzt deshalb sind die Wellen, die dort ein umstrittenes Kraftwerksprojekt seit Jahren schlägt, auch besonders hoch.
Die Geschichte des Projektes ist durchaus konfliktreich: 2007 wurde ein Teil des Gebietes zum Naturdenkmal erklärt, das allerdings wenig später von der Fachabteilung 13c des Landes flächenmäßig so weit eingeschränkt wurde, dass ein Bau des Kraftwerkes trotzdem möglich wäre. 2010 drohte Alpenvereinspräsident Christian Wadsack nicht zuletzt wegen des Kraftwerksprojektes im Untertal, den Alpenvereinsmitgliedern nahe zu legen "wo sie Urlaub machen sollen und wo besser nicht".
Wasserrechtlich gibt es für das geplante Kraftwerk mittlerweile einen positiven Bescheid, derzeit läuft das naturschutzrechtliche Verfahren. Und auf das könnte sich ein aktuelles Gutachten auswirken, das von der steirischen Umweltanwaltschaft in Auftrag gegeben wurde. Bewertet wird das Kraftwerksprojekt Untertalbach in diesem Gutachten nach den Kriterien des Fließgewässerkataloges des Landes Steiermark und es kommt zu einem Schluss, der keine Zweifel offen lässt. So wird in dem Gutachten festgestellt, dass ein Kraftwerksprojekt aus naturschutzfachlicher Sicht nicht möglich sei.
Für Naturschutzsprecher Lambert Schönleitner von den Grünen ist damit klar: "Das Land darf seinen eigenen Kriterienkatalog nicht ignorieren, die Kraftwerkspläne müssen gestoppt werden." Wenn das Projekt nicht einmal nach dem von der E-Wirtschaft mitfinanzierten Kriterienkatalog bewilligungsfähig sei, schließe das ein Kraftwerk an dieser Stelle prinzipiell aus, legt sich Schönleitner fest: "Wenn das Naturjuwel Untertalbach nicht gerettet werden kann, welcher Fluss wäre dann überhaupt noch zu retten?"
Ob das aktuelle Gutachten aber tatsächlich Auswirkungen auf das laufende Naturschutzverfahren hat, ließe sich derzeit nicht dezidiert sagen, erklärt Lambert Schönleitner. Er gehe aber jedenfalls davon aus, dass ein eventueller positiver Naturschutzbescheid auf Basis des Gutachtens von der steirischen Umweltanwältin Ute Pöllinger beeinsprucht würde.







