Streit zwischen ÖAMTC und GKK: Wer bezahlt Einsätze?
Der ÖAMTC sieht sich von den Krankenkassen im Stich gelassen: "Wir streiten darum, ob ein Patient lange genug bewusstlos war."

Foto © ÖAMTCWer bezahlt? Nach Einsätzen entbrennt oft ein Streit zwischen ÖAMTC und GKK
Kurz vor 16.30 Uhr schrillt der Alarm: Rodelunfall auf der Hochwurzen bei Schladming, eine Frau vermutlich schwer verletzt. Mit dieser mageren Information - nähere Details sind zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt - von der Einsatzleitzentrale hebt die Crew des ÖAMTC-Notarzthubschraubers ab. Erste Diagnose vor Ort: Oberschenkelbruch, die Verletzte hat offenbar
sehr starke Schmerzen. Versorgung durch die Notärztin, Transport ins Spital Schladming. Eine knappe Stunde später ist die Mannschaft im Stützpunkt bereits am Tippen des Einsatzberichtes und die Patientin längst im OP.
Versicherungsschutz.
Die Frage nach der Bezahlung bereitet Reinhard Kraxner, Pilot und Geschäftsführer der ÖAMTC-Flugrettung, in diesem Fall keine Sorgen: "Die berühmten Schihaxen sind nicht unser Problem. Über die Mitgliedschaft bei den alpinen Vereinen oder Autofahrerklubs besteht fast flächendeckender Versicherungsschutz und bei der Abrechnung mit diesen privaten Versicherungen gibt es auch kaum Probleme."
Bezahlung verweigert. Anders sei die Situation aber bei Verkehrsunfällen oder internen Notfällen: Immer öfter würden die gesetzlichen Krankenkassen die Bezahlung dieser Einsätze im Nachhinein verweigern. "Da wird dann zum Beispiel darüber gestritten, ob ein Patient lange genug bewusstlos war und sich daraus eine Leistungspflicht der Krankenkasse ergibt oder nicht."
Naca-System. Zur Beurteilung wird das siebenstufige Naca-System herangezogen, nach dem die Schwere einer Erkrankung oder Verletzung klassifiziert wird. Ab Stufe vier ist Lebensgefahr nicht auszuschließen, sieben bedeutet den Tod des Patienten. "Ist keine Rettung mehr möglich, bekommen wir keinen Cent von der Kasse, egal wie groß unser Aufwand war. Bezahlt werden im Regelfall nur die Stufen vier, fünf, sechs, wobei aber auch schon drei eine erhebliche Verletzung und notärztliche Intervention bedeutet", so Kraxner. Das Risiko werde von den Kassen auf den ÖAMTC abgewälzt. Geflogen werde nur nach Anforderung durch eine Leitzentrale. "Wir lehnen keine Füge ab. Wenn die Kasse im Nachhinein den Einsatz als nicht gerechtfertig sieht, bleiben wir auf den Kosten sitzen", argumentiert Kraxner.
57 Euro.
Laut ÖAMTC-Berechnung kostet eine Flugminute 57 Euro, für einen Primäreinsatz zahlen die Kassen pauschal 948 Euro, für einen Sekundäreinsatz (Verlegung von Spital zu Spital) beträgt der Kassenbeitrag 23 Euro pro Flugminute. Diese Sätze seien in zehn Jahren nur um zehn Prozent angehoben worden, "unsere Kosten etwa für Kerosin oder Wartung der Hubschrauber sind aber um ein Vielfaches gestiegen", erklärt Kraxner.
Vorwurf.
Der Vorwurf, dass zu oft geflogen wird, gilt für Kraxner nicht: "Wenn wir gerufen werden, kommen wir. Und je schneller ein Patient im Spital ist, desto geringer sind die Folgekosten."
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Fakten
Im Jahr 2007 flog der ÖAMTC (Christophorus -Flugrettung) österreichweit 15.111 Ein-
sätze.
In der Steiermark gibt es Stützpunkte in Graz und Niederöblarn, im Vorjahr wurden 1732 Einsätze (1024 Graz, 708 Niederöblarn) verzeichnet.
Davon waren 1388 Primäreinsätze, 243 Verlegungsflüge und 101 Fehleinsätze.
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Fakten
Laut ÖAMTC stieg die
Zahl der von den Kassen abgelehnten Fälle von 29 Prozent (2004) auf 36 Prozent (2006). Zuschüsse leistet auch das Land, vor allem für Personal und Medikamente, und es gibt zwei Groß-Sponsoren.








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