Prozess gegen Lassinger Bürgermeister fortgesetzt
Fortsetzung in der Gerichts-Causa gegen den Lassinger Bürgermeister Fritz Stangl: Am Montag ging es um die Frage, ob der Steinbruch überteuert gekauft wurde. Am Ende wurde vertagt.

Foto © HuemerDer Steinbruch in Lassing, der fast 20 Jahre nach dem Kauf durch die Gemeinde für Zündstoff sorgt
Der Lassinger Bürgermeister Fritz Stangl steht vor Gericht. Ausschlaggebend dafür ist der Gemeinderatswahlkampf 2010. Damals schrieb er im amtlichen Mitteilungsblatt, die Gemeinde hätte einen Steinbruch von Arnold Dreher, der bei der Wahl für die Kommunisten kandidierte, zu einem viel zu teuren Preis erworben. Die Behauptung wurde so knapp vor dem Urnengang verbreitet, dass Dreher sie nicht mehr erwidern konnte. Damit sieht die Staatsanwaltschaft den Paragrafen 264 des Strafgesetzbuches erfüllt.
Dass die Behauptung aufgestellt wurde, steht außer Zweifel. Die große Frage ist seither: Stimmt sie oder stimmt sie nicht? Richter Christian Morak hat gestern bereits zum dritten Mal zur Verhandlung nach Liezen geladen. Mehrere Zeugen rund um den Kauf im Jahre 1994 wurden einvernommen. Etwa der Lassinger Vizebürgermeister Engelbert Schaunitzer (ÖVP): "5,5 Millionen Schilling haben wir damals bezahlt, das war eigentlich auch mir zu teuer. Wir haben uns jedoch in der Fraktion zu diesem Kompromiss durchgerungen - Steinbruch und Magnesitwerk waren ein Schandfleck.
Auch Franz Luster, ehemaliger Geschäftsführer der Baufirma Granit, musste in den Zeugenstand. Er bestätigte jedenfalls, dass man aus dem Steinbruch nichts mehr hätte machen können. "Außer renaturieren."
Gutachten gegen Gutachten
Dreher, der in dem Verfahren als Zeuge geführt wird, ist hingegen überzeugt, dass der Steinbruch viel mehr wert war. Er hat auch ein internes Gutachten der finanzierenden Bank vorgelegt, dass von einem ursprünglichen Wert von 14 Millionen Schilling ausgeht. Und: "Die Gemeinde wollte den Steinbruch unbedingt haben und damit etwas erwirtschaften."
Eine Version, bei der Stangl jedes Mal den Kopf schüttelt. Man wollte den "Streithansel" Dreher samt seinem Steinbruch los werden - darum habe man gekauft. Sein Verteidiger, Hans-Moritz Pott, legte gegen Ende der Verhandlung auch ein Gutachten von Univ.-Prof. Hans Kolb vor. "Das haben wir als Reaktion auf das bankinterne Gutachten erstellen lassen. Daraus geht hervor, dass der Steinbruch zum damaligen Zeitpunkt, praktisch gar nichts mehr wert war."
Richter Morak ist leicht verzweifelt. "Wir hätten heute Schluss machen können, warum haben Sie mir das nicht ein paar Tage vorher zur Verfügung gestellt?", meint er in Richtung Pott. "Ich kann das nicht auf die Schnelle analysieren", so Morak, der nun den Gutachter vorladen will. Es wurde vertagt.
Features
Kommentar
Ein "Orchideen-Delikt"
Der Paragraf 264 im Strafgesetzbuch verbietet das Verbreiten falscher Nachrichten bei einer Wahl oder Volksabstimmung.
Wesentliche Voraussetzung dafür ist: Die Veröffentlichung muss zu einem Zeitpunkt erfolgen, an dem Betroffene keine Gegenäußerung mehr wirksam verbreiten können.
Das sieht die Staatsanwaltschaft in der Causa Lassing als erwiesen an: Bürgermeister Stangl behauptete kurz vor der Wahl, dass die Gemeinde Drehers Steinbruch viel zu teuer gekauft hätte. Dreher konnte das - etwa durch einen Postwurf - nicht mehr erwidern.
Der Paragraf beschreibt ein so genanntes Orchideen-Delikt und kommt nur ganz selten zur Anwendung. Es gibt auch kaum Rechtssprechung dazu.







