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Zuletzt aktualisiert: 26.06.2011 um 08:15 UhrKommentare

Ticket-Automat: Einmal vertippt, 95 Euro Strafe

15-Jähriger kaufte sich zwei Tage nach seinem Geburtstag irrtümlich noch eine Kinderfahrkarte. Die ÖBB verhängten 95 Euro Strafe. Erst auf Intervention wurde die Causa eingestellt.

Foto © APA

Fahrkartenautomaten haben ja mitunter ihre Tücken. Das Problem bei diesem Fall lag jedoch eindeutig beim Bediener: Der 15-jährige Ennstaler hatte gerade seinen Geburtstag gefeiert. Zwei Tage später kaufte sich der Pflichtschüler wie gewohnt eine Kinderfahrkarte für die Fahrt in Richtung HTL. "Er hat das schlichtweg vergessen, es war ganz einfach die Macht der Gewohnheit", beschreibt seine Mutter den Vorfall. Im Zug wurden die Fahrscheine kontrolliert, doch nicht nur das. Der Zugbegleiter verlangte auch einen Ausweis und stellte messerscharf fest: Seit zwei Tagen ist der Junge 15 Jahre alt. Somit besitzt er kein gültiges Ticket. Die Strafe dafür: 65 Euro.

"So viel Geld hatte er nicht mit, also bekamen wir die Forderung samt einer Bearbeitungsgebühr von 30 Euro als Rechnung nach Hause", so die Mutter. Dass der Sohn absichtlich eine Kinderfahrkarte gelöst hat, glaubt sie nicht: "Sonst hätte er ja dem Schaffner sagen können, dass er keinen Ausweis mithat. Es war ganz einfach ein Versehen."

Das schilderte sie auch den ÖBB - und klärte die Mitarbeiter der Fahrgeldnachforderung in Wien auf, dass der Zugbegleiter dem Sohn ja eine Vorteilscard um 20 Euro verkaufen hätte können - damit hätte das Kinderticket nämlich Gültigkeit erlangt. Denn: "20 Euro hatte der Sohn mit, die 60 Euro jedoch nicht."

Strafe zurückbezahlt

Bei den ÖBB ließ man sich jedoch nicht erweichen. "Wir haben uns korrekt verhalten und müssen entsprechend dem Tarif handeln", heißt es in einer Stellungnahme. Die Mutter wandte sich schließlich an die Kleine Zeitung, die Pressesprecher Walter Mocnik mit dem Fall konfrontierte. Der klärte die Sache rasch auf. "In diesem Fall ist die Sachlage tatsächlich eindeutig, und wir werden das Geld, abzüglich des Ticketpreises, rückerstatten." Die Mutter hatte mittlerweile den Betrag eingezahlt, um weiteren Forderungen zu entgehen.

Vom konkreten Anlassfall abgesehen, weist Mocnik auf die Schwarzfahrerproblematik hin. "Gerade im obersteirischen Raum haben wir dahin gehend immer wieder Vorfälle."

CHRISTIAN HUEMER

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