Gutachten belastet Linz
Laut Expertise soll Hans Linz mit Kundengeldern nie Genussscheine erworben haben. Liezener Anwaltsgemeinschaft sieht sich bestätigt.

Foto © GEPAHans Linz
Das Gerichtsgutachten des Wirtschaftstreuhänders Fritz Kleiner zu den Praktiken von Hans Linz ist starker Tobak: Der Gutachter kommt zu dem Schluss, dass Linz - für ihn gilt in allen Punkten die Unschuldsvermutung - "entgegen schriftlich dokumentierten Zusagen" nie AvW-Genussscheine für seine Kunden erworben habe. Aus den Bargeschäften habe Linz rund 30 Millionen Euro eingenommen, laut Gutachter seien davon 12 Millionen Euro in den Fußballclub DSV Leoben und eine Million in die Ferienanlage des Finanz-Zampano geflossen. Sieben Millionen Euro seien in die Anschaffung von AvW-Genussscheinen geflossen, 3,6 Millionen soll Hans Linz laut Gutachten "für seine persönlichen Fixkosten" verwendet haben. Ergibt einen Privataufwand von 23.000 Euro pro Monat. Kleiner relativiert sich in diesem Punkt allerdings selbst und führt aus, dass nach seiner "Vermutung" nicht in allen 13 Jahren "ein Privataufwand von 23.000 Euro verbraucht wurde". Ungeklärt sei der Verbleib von 6,4 Millionen.
Aus der Einnahmen-Ausgaben-Differenz nimmt der Gutachter einen Gewinn von 23 Millionen Euro (in den Jahren 1996 bis 2007) an, für die keine Einkommenssteuer bezahlt worden sei. Die Steuerschulden betragen laut der Expertise etwa 11,5 Millionen Euro. Außerdem wird Linz vorgeworfen über keine Gewerbeberechtigung, keine Konzession, keine Daten und keine Buchhaltung verfügt zu haben.
Fritz Kleiner stellte auch fest, dass die Tätigkeit von Hans Linz inhaltlich nicht von jener der AvW zu trennen sei. Das stützt die Position der Liezener Anwaltsgemeinschaft Holzinger-Bauer, Vertreter der Geschädigten. Sie sehen sich in ihrer Linie, Ansprüche gegen die AvW-Entschädigungseinrichtungen und Behörden wie die FMA geltend zu machen, bestätigt.








