Pensionistin mit 285 Euro bekommt keine Sozialhilfe
Obersteirerin bekommt 285 Euro Pension und erhält keine Sozialhilfe. Die BH Liezen erklärt, dass die Frau in einem gemeinsamen Haushalt mit Tochter und Enkelin wohne. Der Einspruch liegt seit Monaten beim Land.

Foto © APA/Sujet
"Wir schaffen es nicht mehr", erklärt eine Obersteirerin, die mit ihrer kranken Mutter und einem Kind ums finanzielle Überleben kämpft. Die Tochter hat ihre herzkranke Mutter im Parterre ihres Hauses mit eigenem Zugang einquartiert, die Mutter bezahlt sogar Miete von ihrer Pension. Die beträgt lediglich 285 Euro und ist ihr einziges Einkommen. Vor etwa einem Jahr hat sie wie bisher Sozialhilfe bei der Bezirkshauptmannschaft Liezen beantragt. Die wurde auch immer bezahlt, im Februar dieses Jahres kam dann für die Frau völlig überraschend der negative Bescheid. "Die Argumentation lautet, dass ich mit meiner Tochter in einem gemeinsamen Haushalt lebe." Also wurde ihr Einkommen und sogar die Unterhaltszahlung für das Enkerl zusammengezählt. Das Ergebnis: In dem Haushalt ist letztlich zu viel Geld da, um Sozialhilfe zu gewähren. "Dabei wohne ich in einer eigenen Wohnung, die Gemeinde hat der Behörde sogar bestätigt, dass es sich bei dem Gebäude um ein Zweifamilienhaus handelt." Auch die Tochter ist verzweifelt: "Unterm Strich muss ich jetzt drei Personen mit 400 Euro im Monat durchbringen."
Subjektive Sicht
Bei der Bezirkshauptmannschaft sieht man das anders: "Hier handelt es sich um einen gemeinsamen Haushalt, in dem ein Einkommen vorhanden ist. Wir lassen niemand auf der Straße stehen, aber das ist hier nicht der Fall, auch wenn es subjektiv anders gesehen wird", erklärt Referatsleiterin Brigitte Wachlinger.
Eine Anwältin hat sich mittlerweile unentgeltlich der Causa angenommen und den negativen Bescheid der BH beeinsprucht. "Bei der Familie geht es ums nackte Überleben. Es ist ja wohl völlig daneben, dass sogar der Unterhaltsvorschuss der Enkelin zum Haushaltseinkommen dazugezählt wird."
Seither zermürbt der Faktor Zeit die Betroffenen: "Jetzt ist es fast ein Jahr her, dass keine Sozialhilfe mehr bezahlt wurde, wir zerbrechen." Auch beim Land mahlen die Mühlen langsam. Bereits im März dieses Jahres wurde der Bescheid beeinsprucht. Bis heute ist außer Beteuerungen, dass die Sache demnächst bearbeitet werde, nichts passiert. "Das sind nun mehr als sechs Monate, ich bringe eine Säumnisbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein", so die Anwältin.
In der zuständigen Abteilung 11 des Landes war am Mittwoch für ein Statement niemand erreichbar.








