Rauchverbot in Lokalen: 34 Strafverfahren in Graz seit Anfang Juli
Die im Vorfeld befürchtete Anzeigenflut ist seit 1. Juli ausgeblieben. Weiter scharfe Kritik von der Schutzgemeinschaft für Nichtraucher.

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Seit einem Montag gilt das gesetzliche Rauchverbot in der Gastronomie: Die Übergangsfrist ist vorbei und nur mehr Lokale unter 50 Quadratmeter Verabreichungsfläche oder größere Betriebe mit abgetrennten Raucherräumen dürfen Tabakkonsum erlauben. Die im Vorfeld befürchtete Anzeigenflut ist seit 1. Juli ausgeblieben.
Anzeigen in Graz
In Graz wurden insgesamt 34 Strafverfahren nach dem Rauchergesetz seit Anfang Juli aufgenommen. Zwei davon erfolgten nach einer der sieben Anzeigen von Privatpersonen, die Verstöße in Lokalen gemeldet hatten. Die übrigen 32 Verfahren wurden nach 49 Kontrollen der Stadt Graz eingeleitet. Die betroffenen Lokale seien laut Enrico Radaelli vom Büro des Bürgermeisters Siegfried Nagl (S) bunt gemischt: Sowohl 25 Quadratmeter große Cafes als auch Großraumdiscotheken müssten sich nun im Verfahren verantworten. Aus den Bezirken Liezen und Leoben dagegen hieß es am Donnerstag, dass seither keine einzige Anzeige eingegangen sei.
Weiterhin scharfe Kritik übt die Österreichische Schutzgemeinschaft für Nichtraucher. Probleme gebe es besonders bei der Vorschrift bezüglich eines rauchfreien Hauptraums: "Am Land schätzen wir nach bisherigen Kontrollen, dass sich mindestens 50 Prozent der Wirte nicht daran halten", sagte Bundesleiter Robert Rockenbauer kürzlich. "Inzwischen habe ich mit 360 Wirten gesprochen und 350 sind für ein generelles Rauchverbot."








