Winterreifen: Strafen bis zu 5000 Euro
Seit 1. November gilt die gesetzliche Winterreifenpflicht. Ob und wieviele Menschen ihre Reifen getauscht haben, wissen die Reifenexperten in Liezen und Gröbming.

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Schnee, Matsch und eisige Straßen gilt es in den kommenden Monaten zu überwinden. Wer jetzt noch mit Sommerreifen durch die Gegend düst, sollte sich sputen und dem treuen Gefährt endlich die warmen Winterschuhe verpassen.
"Also, der richtige Stress ist jetzt vorbei. Man kann sagen, das 90 Prozent bei uns in der Gegend ihre Reifen bereits gewechselt haben", meint Peter Hirz von der Gröbminger Profi Reifen-Filiale entspannt. Vereinzelt seien zwar noch einige Menschen mit Sommerreifen unterwegs, aber der Großteil habe schon brav gewechselt.
Brenzlig
Wer sich vor der Winterreifenpflicht (siehe Infobox) dennoch drücken will, hat nur in Einzelfällen eine Chance. "Grundsätzlich gilt: Bei winterlichen Fahrverhältnissen tritt die Winterreifenpflicht in Kraft", heißt es von der Polizeiinspektion Liezen. Ansonsten sind saftige Strafen garantiert. Bis zu 5000 Euro löhnt man, wenn man in brenzligen Situationen - sprich eisiger Straße oder Schneefahrbahn - noch mit seinen Sommerreifen fährt. "Bei einer Fahrbahntemperatur von zwei oder drei Grad haften die Sommerreifen einfach nicht mehr richtig. Das kann ganz schön gefährlich werden", meint Peter Hirz.
Schlechtes Wetter
Während in Gröbming die Ruhe nach dem Sturm eingetreten ist, geht es bei Reifen Rudorfer in Liezen noch immer rund. "Zu uns kommen täglich Leute, die ihre Sommerreifen loswerden wollen", weiß Filialleiter Patrick Dietl. Am meisten Andrang sei natürlich beim ersten Schnee im Oktober gewesen. "Das ist immer so. Wenn das Wetter schlechter wird, kommen die Leute zum Reifenwechseln", so Dietl, der rät, die Reifen ohnehin schon im Oktober umstecken zu lassen. "Es ist einfach zu kalt. Viele Kunden glauben, dass es im November früh genug ist, aber des ist ein Irrtum", meint der Filialleiter.
Wer sich trotzdem vor dem Wechseln drücken möchte, sollte einfach das Auto zuhause stehen lassen.
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Fakten
Seit 1. November ist die Winterreifenpflicht in Kraft getreten. Das heißt, dass alle Autofahrer bei winterlichen Verhältnissen ohne die entsprechende Ausrüstung, sprich Winterreifen, Schneeketten (zum Beispiel Autos und LKWs auf Bergstraßen), zu hohen Geldstrafen verurteilt werden können. Diese Strafen können in einer Höhe von bis zu 5000 Euro (zum Beispiel als Unfallverursacher) ausfallen.
Winterliche Fahrverhältnisse sind eisige Straßen, Schneefahrbahn, Fahrbahnen, die mit Reif überzogen sind, Temperaturen unter drei Grad. Unter dieser Grenze haftet der Sommerreifen sehr schlecht bis gar nicht. Der Bremsweg kann sich sogar verdoppeln.










