Ärger um Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld
Schlechte Nachrichten für viele Familien und Väter in der Region Ennstal: Sie werden derzeit zur Rückzahlung von Zuschüssen zum Kinderbetreuungsgeld aufgefordert. Liezener Kanzlei erwägt Sammelvorgehen.

Foto © APADie Rückzahlungsforderung trifft manche Väter völlig überraschend
In den vergangenen Wochen haben Dutzende Bescheide das Finanzamt Judenburg-Liezen verlassen, die ein Ziel haben: Rückforderung der Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld. Der Brief trifft manche Betroffene wie der Blitz aus heiterem Himmel. "Ich soll etwas zurückbezahlen, das ich nie angefordert habe", ist die Verwunderung groß. Besonders dort, wo die Beziehung in Brüche ging und es keinen Kontakt mehr zur Ex-Frau gibt, herrscht Unverständnis. "Ich habe nicht einmal gewusst, dass das beantragt wurde, und jetzt soll ich auf einmal mehrere tausend Euro zurückzahlen. Das ist unmöglich", verzweifeln Betroffene. Und sie sind keine Einzelfälle. Rund um den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld gab es in den letzten Jahren viele Pleiten, Pech und Pannen.
Jahrelang verschleppt
Grundsätzlich gilt: Eltern mit geringem Einkommen haben einen Anspruch darauf, der Zuschuss ist als Darlehen konzipiert. Auch alleinstehende Elternteile können ihn beantragen. Eine Mutter kann zum Beispiel den Antrag stellen, wenn sie bekannt gibt, wer der Vater des Kindes ist. Der erhält dann lediglich einen - nicht eingeschriebenen - Brief der Krankenkasse über die Inanspruchnahme. Wird die Einkommensgrenze überschritten, folgt die Rückforderung über das Finanzamt. In den konkreten Fällen etwa für die Jahre 2002 und 2003. "Offenbar ist das verschleppt worden, richtig wäre es gewesen, Jahr für Jahr die Bescheide auszustellen", hagelte es auch Kritik von der Arbeiterkammer über die späte Nachforderung. Sie rechnet heuer mit rund 3000 Bescheiden. Hunderte Betroffene haben sich dagegen bereits gerichtlich zur Wehr gesetzt.
Auch in der Region formiert sich Widerstand. "Wir erwägen derzeit eine Sammel-Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof", erklärt etwa Hedwig Weber von der Steuerberatungs-, Rechtsanwaltskanzlei Weber in Liezen. "Hier werden Väter, die ohnehin Alimente bezahlen, gesetzlich zu einer Rückzahlung eines Zuschusses verpflichtet, den sie nicht beantragt und auch nicht erhalten haben. Der Zuschuss mindert auch nicht die Unterhaltsansprüche."
Verfassungsrechtliche Bedenken gibt es ebenfalls bei der Arbeiterkammer, ob Väter, die Alimente berappen, überhaupt zur Rückzahlung verpflichtet werden können. Nach Rechtsauffassung der AK sind außerdem jene Väter, die von der Krankenkasse nicht darüber informiert wurden, dass ihre Partnerin einen Zuschuss beantragt hat, nicht rückzahlungspflichtig.









