Für Irdning könnte es ziemlich eng werden
Unterlage aus dem Justizministerium liefert Argumente für Schließung des Bezirksgerichtes Irdning. Schladming wird darin nicht erwähnt.

Foto © HuemerDas Bezirksgericht Irdning scheint fixer Schließungskandidat zu sein
Höhere Qualität, besseres Service und mehr Sicherheit. Das sind in Kurzform jene Argumente, mit denen das Justizministerium für die - hinter verschlossenen Türen mit Hochdruck verhandelte - Reform der österreichischen Bezirksgerichte wirbt.
Schon als erste Pläne bekannt wurden, zwei der drei Gerichte im Bezirk Liezen zu schließen, hagelte es auch in der Region Proteste, in erster Linie klarerweise aus der regionalen Politik und aus Kreisen der (örtlich betroffenen) Justiz.
Unter anderem direkt bei Justizministerin Beatrix Karl hat der Schladminger Bürgermeister Jürgen Winter gegen die Schließung "seines" Bezirksgerichtes protestiert - und auch wenn im Justizministerium zu den laufenden Verhandlungen strengstes Stillschweigen gehalten wird, werden in der Region Gerüchte lauter, dass das Bezirksgericht Schladming eventuell doch offen bleiben könnte.
Zwar kein Indiz, aber doch bemerkenswert: Ein Argumentationspapier aus dem Justizministerium, das der Kleinen Zeitung vorliegt, beschäftigt sich ausschließlich mit dem Bezirksgericht Irdning. Der Standort Schladming wird mit keinem Wort erwähnt.
Fahrtstrecke als Kriterium
Während Schladming in der Diskussion unter anderem immer wieder mit der großen Distanz zum nächsten Bezirksgericht argumentierte, fällt genau das in Irdning weg. Und genau dieser Umstand findet sich auch in der Argumentation aus dem Ministerium: "Die Fahrtstrecke zwischen Irdning und Liezen beträgt rund 17 Kilometer, die Fahrtzeit etwa eine viertel Stunde. Wenn man sich vor Augen hält, dass jeder Bürger in seinem Leben durchschnittlich nur ein- bis zweimal persönlich bei Gericht erscheinen muss, und im täglichen Leben wesentlich öfter längere Anfahrtswege in Kauf nimmt, sind diese Anfahrtswege durchaus zumutbar."
Mit 1,7 Richterplanstellen zähle Irdning zu den Kleinstgerichten in Österreich und da sei eine geringere Arbeitsproduktivität unvermeidlich, da während der Amtsstunden eine bestimmte Mindestbesetzung da sein müsse, auch wenn sich die Arbeit an einigen Tagen der Woche erledigen ließe, heißt es in dem Schreiben. Dazu sei der Sachaufwand (Miete, Betriebskosten, Leitungsanbindung, Spesen etc.) in Kleinstgerichten klarerweise höher, als in künftigen größeren Einheiten.
80.000 Euro pro Gericht
Natürlich geht es in dem Argumentationspapier aus dem Justizministerium auch ums Geld, nicht zuletzt auch im Zusammenhang damit, was in den einzelnen Bezirksgerichten für Sicherungsmaßnahmen ausgegeben werden muss.
So würden alleine die Maßnahmen zur Personeneingangskontrolle mindestens 40.000 Euro pro Jahr kosten. Insgesamt geht man im Ministerium von einer jährlichen Einsparung von 80.000 Euro pro geschlossenem Standort aus, was sich in Summe nach Abschluss der Reform immerhin auf rund sechs Millionen Euro pro Jahr summieren soll.







