See-Konzerte sind Fall für das Bezirksgericht
Altausseer Kurgast klagte Kulturverein KIK, eine Urlauberin macht Gesundheitsschäden durch Lärmbelästigung geltend. Der Prozess wurde nach mehreren Stunden vertagt.

Foto © Ute GrossGroßer Aufmarsch gestern am Bezirksgericht Irdning. Beklagt ist der Kulturverein KIK, vorgeworfen wird gesundheitsschädliche Lärmbelästigung
Die Klägerin war zur gestrigen Verhandlung nicht erschienen, sie ließ sich durch ihren Anwalt entschuldigen, sie müsse ihre erkrankte Mutter betreuen. Richter Christian Morak akzeptierte das Nicht-Erscheinen, ließ aber keinen Zweifel daran, dass es ihm anders lieber gewesen wäre: "Eigentlich wollte ich heute abschließen."
Beklagt ist der Kulturverein KIK (wir berichteten), die Klägerin, ein Kurgast aus Wien, fühlte sich durch mehrere Konzerte im Zelt am See im August 2010 in ihrer nächtlichen Ruhe gestört, führt gesundheitliche Auswirkungen ins Treffen und verlangt Schadenersatz in Höhe von 3500 Euro. Verhandelt wurde gestern am Bezirksgericht Irdning von 10 bis etwa 15 Uhr, wesentlich neue und erhellende Sachverhalte kamen in den Stunden dabei aber nicht an das Tageslicht.
Strenger Lärmschutz
Der Anwalt der Klägerin führte gebetsmühlenartig ins Treffen, dass es sich in Altaussee um einen Kurort mit einer strengen Lärmschutzverordnung für gewisse Tätigkeiten wie Rasenmähen handle, was an Ruhevorschriften tagsüber gelte, müsse in der Nacht besondere Bedeutung haben. Richter Christian Morak stellte die Frage in den Raum, wie die objektivierbare Lärmerregung im Nachhinein festzustellen sei. "Wie soll ich Lärmmessungen von einer Veranstaltung machen, die längst vorbei ist? Soll ich alle Bands noch einmal antanzen lassen?"
Die beklagte Partei, namentlich Hans Simentschitsch, Obmann des Kulturvereins, sowie dessen Anwalt verwiesen darauf, dass es für alle Veranstaltungen ordnungsgemäße Genehmigungen der Gemeinde und Bezirksverwaltungsbehörde gegeben habe. Für Verwirrung sorgte in diesem Zusammenhang dann das Datum der Gemeinde-Bescheinigung, das mit 24. August 2010 ausgewiesen ist, zu diesem Zeitpunkt waren die Konzerte aber längst vorbei. Es herrschte Ratlosigkeit unter allen Beteiligten, dieser Sachverhalt soll noch aufgeklärt werden.
Zahlreiche Zeugen waren geladen, darunter Ernst Kammerer, Geschäftsführer des Tourismusverbandes Ausseerland-Salzkammergut und Marianne Goertz, Obfrau des Fremdenverkehrsvereines Altaussee. Die Fragen des Vorsitzenden drehten sich vor allem darum, ob die Veranstaltungen im Sommer 2010 etwas Außergewöhnliches gewesen seien oder Events dieser Art üblich seien. Übereinstimmend wurde ausgesagt, dass der Veranstaltungsplatz in unmittelbarer Nähe des Altausseer Sees seit Jahren regelmäßig bespielt werde. Weitere Beschwerden von Einheimischen und Gästen seien nicht bekannt.
Dieser Darstellung widersprach einzig der Lebensgefährte der Klägerin: "Beim Einkaufen und den Spaziergängen um den See war die Lärmbelästigung Gesprächsthema, aus dem Hotel Seevilla sind sogar Gäste abgereist." Die Gegenseite führte ebenfalls immer wieder die nahe angrenzende "Seevilla" im Munde - obwohl direkter Nachbar habe sich nie jemand beschwert.
Schuldfrage
"Wissen'S, mir hapert's da am Verschulden der beklagten Partei", formulierte der Richter im Laufe der Verhandlung. "Der Bürgermeister hat schon während der Veranstaltungen von den Beschwerden gewusst, die Fortsetzung aber nicht unterbunden. Er hätte es verhindern können, hat es aber nicht gemacht." Replik des Kläger-Anwaltes: "Ja, das ist ja das Befremdliche". Unterschiedliche Aussagen gab es zu der Dauer der Konzerte. Während der Veranstalter und weitere Zeugen Zeiträume zwischen "19.30 und maximal 24 Uhr" angaben, sprach die Vermieterin der beiden Wiener Gäste von "22 Uhr bis eins, zwei in der Früh", auch der Lebensgefährte der Klägerin gab als Ende "zwei Uhr früh" an. Besonders laut soll es übrigens an einem Abend gewese sein, an dem eine Lesung mit Klavierbegleitung stattgefunden hat.
Die Vermieterin wurde von dem Richter auch zu einem Konzert Ende Juli befragt, das laut Einschätzung des Richters besonders laut gewesen sein müsste. "Nein, da habe ich nichts gehört, da war ich nicht gestört", lautete die Antwort. Im August sei es so laut gewesen, "dass wir fünf Nächte nicht geschlafen haben, das waren keine Konzerte, das war Höllenlärm", führte der Lebensgefährte aus. Vertagt. Das nächste Mal sollen die Klägerin und der Altausseer Bürgermeister aussagen.








