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Zuletzt aktualisiert: 14.07.2010 um 20:30 UhrKommentare

Beschluss wird Fall für die Landesbehörde

Oppositionsparteien in Aussee sind empört, abgestimmter Punkt sei nicht auf der Tagesordnung gestanden. Das Land soll jetzt prüfen.

Der Bad Ausseer Gemeinderat kommt nicht zur Ruhe, die beiden Oppositionsparteien haben sich mit einer Aufsichtsbeschwerde an das Land gewandt. Grund der Entrüstung: In der Sitzung am 24. Juni sei über einen Punkt abgestimmt worden, der nicht Gegenstand der vorgelegten Tagesordnung gewesen sei.

Der Immobilien-Multi Reinhard Hohenberg beabsichtigt auf den so genannten "Fröhlichgründen", die in seinem Besitz stehen, Wohnanlagen für Zweitwohnungsbesitzer und Feriengäste zu errichten. Unter Punkt fünf der Tagesordnung, aufgegliedert in a und b, finden sich zwar die Flächenwidmungsplanänderung und die Änderung des Stadtentwicklungskonzeptes, nicht aber ein Grundsatzbeschluss zum Bebauungsplan des Grundes. In der Verlesung des Antrages, so kritisieren Grüne und die FPÖ-Liste, sei dieser Inhalt unter "c" aber verlesen und auch abgestimmt worden. Die Fraktionen von SPÖ und ÖVP stimmten zu.

Für die Opposition stellt das einen Bruch der Gemeindeordnung dar, "aus meiner Sicht ist dieser Beschluss nichtig", erklärt Gemeinderat Hannes Wasner von der Liste Freiheitliche und Unabhängige. In der Aufsichtsbeschwerde an das Land heißt es nach Erläuterung des Sachverhaltes: "Der Punkt "c" stand nicht auf der Tagesordnung. Wir hatten dazu auch keine Unterlagen oder Informationen bekommen. Alle drei Punkte (a, b und c) wurden mehrheitlich beschlossen, obwohl Punkt ,c' nicht auf der Tagesordnung der Einladung zur Gemeinderatssitzung stand."

In dem Schreiben wird auf Paragraf 54/3 der Gemeindeordnung verwiesen, wonach "Gegenstände, die nicht auf der Tagesordnung stehen, nicht behandelt werden können". Ausnahme: Es wird ein Dringlichkeitsantrag in die Sitzung eingebracht, dem der Gemeinderat mehrheitlich zustimmt. "Das war aber nicht der Fall, es gab dazu keinen Dringlichkeitsantrag", betont Hannes Wasner.

Fristen

"Das Problem ist, dass die Gemeindeaufsicht für die Beantwortung der Beschwerde sechs Monate Zeit hat", beklagt Gemeinderat Gottfried Hochstetter von den Grünen. Der Bebauungsplan liegt seit 28. Juni für sechs Wochen zur Einsichtnahme auf, innerhalb dieser Frist können Einwände eingebracht werden.

"Wenn die Gemeindeaufsicht des Landes wirklich ein halbes Jahr für die Prüfung des Sachverhaltes braucht, ist der Bebauungsplan längst in Rechtskraft, und was ist dann?", gibt Hochstetter zu bedenken. Derzeit prüft die Opposition weitere rechtliche Möglichkeiten, um den Beschluss anfechten zu können.

Bürgermeister Otto Marl war gestern für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

UTE GROSS

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