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Zuletzt aktualisiert: 12.08.2010 um 20:17 UhrKommentare

Wahlplakate im Visier

Lambert Schönleitner, Grün-Landtagsabgeordneter, kritisiert Vorgangsweise der Bezirkshauptmannschaft Leoben in Sachen illegale Plakate.

Um solche Geisterplakattafeln geht es im gegenständlichen Fall

Foto © PrivatUm solche Geisterplakattafeln geht es im gegenständlichen Fall

Lambert Schönleitner, Grün-Landtagsabgeordneter und Naturschutzsprecher, kritisiert, dass im Bezirk Leoben noch immer Plakate von der Gemeinderats- und Präsidentschaftswahl hängen oder in der Landschaft stehen und diese von der Bezirkshauptmannschaft geduldet werden. "Damit wird der illegale Zustand der Landschaftsverschandelung zugelassen", meint Schönleitner.

Anlass dafür sei ein Mail eines Bürgers aus St. Stefan gewesen, der sich bei der BH bezüglich der Plakate beschwert hat. Daraufhin sei ihm von Bezirkshauptmann Walter Kreutzwiesner mitgeteilt worden, dass solche Plakate eigentlich entfernt werden müssten, dies aber äußerst kompliziert, langwierig und darum sinnlos sei.

Der Bezirkshauptmann bestätigt mehrmaligen Mailkontakt mit dem St. Stefaner und erklärt dazu: "Ich habe sofort nach der Information die notwendigen Schritte eingeleitet. Das waren Erhebungen für ein Vollstreckungsverfahren zum Entfernen der Plakate und alle Erhebungen für ein Strafverfahren. Das Strafverfahren wurde auch eingeleitet." Ein solches richte sich nicht gegen die plakatierte Partei, sondern gegen die Aufstellerfirma.

Wenn Tafeln illegal aufgestellt sind, müsste ein Entfernungsverfahren eingeleitet werden, das allerdings sehr langwierig sei. So muss zuerst eine Aufforderung zum Entfernen an die Plakataufstellerfirma zugestellt werden. Da ergebe sich oft das Problem, dass diese schwierig ausfindig zu machen seien. Dann gibt es eine Frist, beruft die Firma gegen das Verfahren nicht, wird eine Ersatzvornahme angeordnet, diese müsse wieder zugestellt werden. Weiters ist dann eine Aufforderung für eine Kostenvorauszahlung notwendig, wodurch wieder Zeit verstreiche. "Alles in allem, wenn keine Berufung vorliegt, dauert das Ganze acht bis zehn Wochen", so Kreutzwiesner. Bei einer Berufung freilich noch länger.

Drei Wahlen

Heuer gebe es mit drei Wahlen - Gemeinderat, Bundespräsidentschaft und Landtag - eine besondere Situation in der Steiermark. Denn, nach dem steiermärkischen Naturschutzgesetz als auch nach dem Baugesetz sei es erlaubt, Wahlwerbungen sechs Wochen vor der Wahl und zwei Wochen danach bewilligungsfrei aufzustellen. Was so viel heiße, dass ein Entfernungsverfahren bis zur nächsten Wahl, im gegenständlichen Fall bis zur Landtagswahl, nicht abgeschlossen, aber mit dem Laufen der bewilligungsfreien Frist für die nächste Wahl wieder hinfällig sei.

"Als Bezirkshauptmann bin ich an die bestehende Gesetzeslage gebunden. Außerdem sind wir angehalten, sparsam und dem Zweck entsprechend zu arbeiten. Sowohl das Naturschutz- als auch das Baugesetz sind Landessache und noch gar nicht so alt. Ich würde mich freuen, wenn Lambert Schönleitner als Landtagsabgeordneter alles unternehmen würde, die gesetzlichen Bestimmungen zu ändern", meint Kreutzwiesner.

ANDREA WALENTA

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