Leitl gegen Mayr-Melnhof: Prozess vertagt
Christoph Leitl in Vertretung des Unternehmers Alexander Maculan und der Holzindustrielle Franz Mayr-Melnhof streiten um eine Provisionszahlung. Sachverständiger soll bestellt werden

Foto © KoscherLeitl selbst wird am Freitag nicht vor Gericht erscheinen
Das Zivilgerichtsverfahren Christoph Leitl in Vertretung des Industriellen Alexander Maculan gegen Franz Mayr-Melnhof Saurau und Mayr-Melnhof Holz Leoben GmbH um die Höhe einer Provision aus Russlandgeschäften wurde am Freitag auf unbestimmte Zeit vertagt. Ein Sachverständiger soll bestellt werden, um die Höhe der Ansprüche Maculans zu klären. Wirtschaftskammerpräsident Leitl war übrigens ebenso wenig erschienen wie Mayr-Melnhof.
In der Verhandlung, die am späten Vormittag begonnen hatte, ist neben Rechtsfragen vor allem das Anforderungsprofil für den zu bestellenden Sachverständigen erörtert worden. Auf dieses einigten sich die beiden Streitparteien dann einvernehmlich: Es soll sich um einen international kundigen Experten handeln, der nicht in Österreich tätig ist. Beide Seiten haben nun die Möglichkeit, bis zum 21. Oktober dieses Jahres dem Gericht gemeinsam einen Sachverständigen zu präsentieren. Kommt es zu keiner Einigung, wird nach Ablauf dieser Frist vom Gericht ein Experte bestellt werden.
Begonnen hatte die Geschichte vor rund zehn Jahren, als Maculan die Rohstoffversorgung einer Holzproduktionsfirma in Russland, bei der er Hauptaktionär ist, auf eine bessere Basis zu stellen plante. In das Projekt wollte Maculan die Mayr-Melnhof Holz einbeziehen. Das von ihm ausgearbeitete Konzept soll dann aber von Mayr-Melnhof Holz alleine umgesetzt worden sein. Maculan fühlte sich hintergangen, denn "ich habe erst davon erfahren, als der Vorvertrag mit den Russen schon unterzeichnet war".
Verwandschaftsverhältnis
Franz Mayr-Melnhof Saurau ist übrigens ein angeheirateter Verwandter Maculans, deshalb habe letzterer bei der gerichtlichen Auseinandersetzung auch "nicht in der ersten Linie stehen wollen". Zur Frage, warum Leitl als Kläger auftrete, meinte der Industrielle, Leitl selbst habe zu dem ganzen Konzept "null beigetragen", dieser sei allerdings über seine Firma Baustoff Interhandel an der LM Holding Maculans beteiligt.
Bei Mayr-Melnhof war man offenbar davon ausgegangen, dass Maculan unentgeltlich seine Dienste zur Verfügung gestellt habe. Diese Ansicht wurde aber in einem ersten Prozess, der bis zum Obersten Gerichtshof ging, verworfen. Das Oberlandesgericht Graz hatte dazu im Frühjahr festgestellt, dass die erbrachten Leistungen Maculans eine Entlohnung rechtfertigten, zur Feststellung der Höhe wurde die Sache an das Landesgericht Leoben zurückverweisen. Leitl in Vertretung von Maculan fordert 4,8 Mio. Euro für die Einfädelung des Geschäfts in Russland.








