Bauer muss ins Gefängnis
Oberlandesgericht verhängte unbedingte Haftstrafe gegen jenen Landwirt, der seinen Knecht jahrelang gequält hatte.

Foto © Schöberl Gefängnis für Philipp P. (links). Wieder vor Gericht: Sohn Christian
Schlussstrich im Fall des Knechtes Maximilian L. (56): Jahrelang war der geistig behinderte Obersteirer Repressalien durch seinen Arbeitgeber Philipp P. (62) ausgesetzt. Wegen Quälens eines Wehrlosen, schweren Betruges und Urkundenfälschung war der pensionierte Landwirt bereits im Sommer 2010 von einem Leobener Gericht zu 18 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Anschuldigungen
Er legte Berufung ein und meldete auch Nichtigkeitsbeschwerde an. Aber auch der Staatsanwalt erhob Rechtsmittel und forderte eine höhere Strafe. Am Mittwoch befasste sich ein Berufungssenat des Oberlandesgerichtes Graz (Senatspräsident David Greller) mit dem Fall Maximilian L. Der Senat lastete Philipp P. insgesamt acht Vergehen an, die sich über Jahre erstreckt hatten.
"Mir fehlen die Worte zu diesen Anschuldigungen", sagte der Betroffene in seinem Schlusswort, in der Hoffnung, dass der Senat in seinem Sinne entscheidet. Doch das Gegenteil war der Fall: Die Höhe der vom Erstgericht festgelegten Strafe blieb zwar unverändert, ein Teil der bedingten Haftstrafe wurde aber in eine unbedingte Gefängnisstrafe umgewandelt. Sechs Monate muss P. absitzen.
Verurteilt wurde voriges Jahr auch sein Sohn Christian P. (31). Nächste Woche steht er wieder vor Gericht, weil er mit seinem Auto auf Maximilian L. losgefahren sein soll.







