Ein Euro pro Kopie ist Zankapfel am Gericht
Kopierkosten von einem Euro pro Seite im Justizzentrum Leoben ärgern Rechtsanwälte und Parteien. Landesgerichtspräsidentin Ulrike Haberl-Schwarz ist damit auch nicht glücklich.

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Der Staat hat kein Geld, der Mandant zahlt. Es ist eine Sauerei, dass eine Seite zu kopieren am Gericht in Leoben einen Euro kostet", ärgert sich ein Rechtsanwalt. Es sei keine Seltenheit, dass Strafakte bis zu 150 Seiten stark sind: "Oft glauben einem die Mandanten gar nicht, dass das so teuer ist", meint der Rechtsanwalt. Derartige Unterlagen könne man allerdings auch nirgendwo anders kopieren, da man sie nicht aus dem Gerichtsgebäude bringen dürfe.
Das Problem ist Ulrike Haberl-Schwarz, Präsidentin des Landesgerichts Leoben, bewusst: "Das so genannte Justizentlastungspaket hat viele Gebührenerhöhungen und Neuerungen in der Administration gebracht, unter anderem auch der Kopiergebühren." Geregelt sei dies im Budgetbegleitgesetz und im Gerichtsgebührengesetz. Nun koste die Kopie je angefangener Seite einen Euro, wenn sie vom Justizpersonal hergestellt wird. Wenn die Partei selbst die Kopie anfertige, habe der Gesetzgeber eine Gebühr von 50 Cent je angefangener Seite vorgesehen.
Nur am Papier
"Es wurde aber keine Vorsorge dafür getroffen, dass die Parteien diese Möglichkeit in der Praxis tatsächlich nutzen können", kritisiert Haberl-Schwarz. Denn: In der Geschäftsordnung wiederum ist festgelegt, dass Gerichtsakte das Haus nicht verlassen dürfen, aber auch, dass sie von Parteien nur im Beisein eines Justizbeamten angefertigt werden dürfen. Und genau das sei in der Praxis nicht umsetzbar, weswegen die Variante, die nur 50 Cent kostet, eigentlich nur am Papier existiere, führt Haberl-Schwarz aus.
Seit das Thema mit den erhöhten Kopierkosten auf dem Tapet sei, zerbreche man sich den Kopf, wie man die Sache am besten handhaben, wie man den Parteien das Herstellen von Kopien ermöglichen könne: "Wir empfinden die Kopierkosten als unsozial, haben aber leider selbst überhaupt keinen Einfluss darauf. Und die Neuerungen durch das Budgetbegleitgesetz und deren Auswirkungen betreffen nicht nur die Kopiergebühren. Wir müssen diese Bundesgesetze aber exekutieren. Wir können individuell weder etwas dafür noch etwas dagegen tun", meint Haberl-Schwarz.
Die Neuerungen, die das so genannte Justizentlastungspaket gebracht hat, habe nicht nur für das Landesgericht Leoben zahlreiche Schwierigkeiten und viel Aufwand in der Administration gebracht: "Die Entlastung hält sich in Grenzen."








