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Zuletzt aktualisiert: 04.03.2009 um 15:07 UhrKommentare

CDU steht trotz Schuldspruchs fest zu Althaus

Partei hält an Spitzenkandidatur des Ministerpräsidenten für Thüringer Landtagswahl fest. Kritische Stimmen zu der raschen Verurteilung kamen von der thüringischen Linkspartei sowie vom Verband der österreichischen Strafverteidiger.

Dieter Althaus

Foto © APDieter Althaus

Ungeachtet des Schuldspruchs gegen den thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus hält die CDU an dessen Spitzenkandidatur für die Landtagswahl in dem ostdeutschen Bundesland fest. Gut zwei Monate nach seinem schweren Skiunfall in der Steiermark war der 50-Jährige am Dienstag von einem steirischen Gericht wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 33.000 Euro verurteilt worden.

Vorstrafe. Die Thüringer Landtagspräsidentin Dagmar Schipanski sagte am Mittwoch, die Thüringer CDU gehe davon aus, dass Althaus nicht vorbestraft sei. Nach Angaben des deutschen Justizministeriums wird eine in Österreich erlassene Strafe in Höhe von 180 Tagessätzen, wie die gegen Althaus, allerdings im deutschen Bundeszentralregister gespeichert. Dadurch gilt er auch in Deutschland als vorbestraft. Allerdings tauche die Strafe nicht im privaten Führungszeugnis (in Österreich: Leumundszeugnis) auf, sagte ein Sprecher. Althaus kann sich damit weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen.

Ohne Vorankündigung. Der Prozess fand ohne Vorankündigung statt, nur einen Tag, nachdem die Staatsanwaltschaft Leoben Anklage erhoben hatte. Althaus war am Neujahrstag beim Skifahren mit einer 41-jährigen Frau zusammengestoßen, die an ihren Verletzungen starb. Der Politiker kann sich nach eigenen Angaben nicht an den Unfall erinnern. Der Ministerpräsident erholt sich derzeit in einer Reha-Klinik von den Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas.

"Etwas ganz anderes als eine Straftat". Es verdiene großen Respekt, dass Althaus die Ergebnisse der Sachverständigengutachten zum Unfallhergang akzeptiert und auf dieser Grundlage Verantwortung für sein Handeln übernommen habe, sagte CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla am Mittwoch in Berlin. "Wir alle hoffen, dass er bald wieder sein Amt als Ministerpräsident für den Freistaat Thüringen wahrnehmen kann", fügte Pofalla im Namen der Bundes-CDU hinzu. Der Vizechef der Unionsfraktion im Bundestag, Wolfgang Bosbach, sagte dem Sender n-tv, ein Sportunfall sei "etwas ganz anderes als eine Straftat, die begangen wird in der Absicht, das Recht zu beugen."

Kritische Stimmen zu der raschen Verurteilung kamen von der thüringischen Linkspartei sowie vom Verband der österreichischen Strafverteidiger. Beide äußerten den Verdacht, Althaus habe möglicherweise eine Sonderbehandlung erfahren. Der Sprecher der österreichischen Strafverteidiger, Richard Soyer, sprach in der "Süddeutschen Zeitung" (Mittwoch) von einer "in Österreich keineswegs üblichen Vorgangsweise". Das Vorgehen sei zwar nicht rechtswidrig, "aber dem Ansehen der Justiz in Österreich eher abträglich".

Die österreichische Richtervereinigung hat indes Kritik am Vorgehen der Justiz zurückgewiesen. Die rasche Durchführung des Verfahrens sei nur möglich gewesen, weil alle Verfahrensbeteiligten - der Angeklagte, die Staatsanwaltschaft und der Opfervertreter - ausdrücklich zustimmten und ordnungsgemäß geladen wurden, erklärte Präsident Werner Zinkl. Das Urteil könnte laut Landesgericht Leoben spätestens am Freitag rechtskräftig sein, hieß es auf APA-Anfrage am Mittwoch.

"Fader Beigeschmack". Der Spitzenkandidat der Thüringer Linken, Bodo Ramelow, kritisierte, das rasche Verfahren hinterlasse einen "faden Beigeschmack". Weder dem Rechtsstaat noch Althaus hätten die Anwälte einen Gefallen getan, sagte er der Nachrichtenagentur Reuters. Ramelow versprach aber, den tragischen Skiunfall nicht im Wahlkampf thematisieren zu wollen. Seine Partei werde sich mit der CDU "als Ganzes" auseinandersetzen. Die Spitzenkandidatur bleibe allein die Entscheidung von Althaus. Zugleich monierte er jedoch, dass Althaus einerseits als nicht-vernehmungsfähig gelte, andererseits aber die Verantwortung übernehmen könne. Auch dies hinterlasse einen Beigeschmack.

Quelle: APA

Fakten

Thüringens Verfassung sieht bei einer Verurteilung keine Konsequenzen vor. Es sei denn, ein Nebenurteil würde die Ausübung politischer Ämter zeitlich untersagen. Das könnte nur ein deutsches Gericht und wäre bei so einem Fall nicht anzunehmen. CDU sowie Landtag könnten den Spitzenkandidaten jedoch zu Konsequenzen zwingen. Dazu schweigen jedoch alle Parteien.

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