Nach vorgetäuschter Geiselnahme: Anklage oder Antrag auf Einweisung
Jener Obersteirer, der nach einer vorgetäuschten Geiselnahme am Donnerstag in den frühen Morgenstunden von einer Cobra-Einheit überwältigt werden konnte, wurde am Vormittag verhört.

Foto © APADer Obersteirer hielt die Polizei in Atem
Anschließend wird ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben,
das entscheiden soll, ob es zu einer Anklage oder zu einem Antrag auf
Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher kommen
wird, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Leoben, Walter
Plöbst.
Allein. Der 55-Jährige hatte gegenüber der Polizei behauptet, er habe eine
Frau als Geisel und wollte auf diese Weise seinem Anliegen Gehör
verschaffen. Wie sich herausstellte, war er aber allein in der
Wohnung. Sollte es zu einer Anklage kommen, könnten die Delikte
"Landzwang" und "schwere Nötigung" angeklagt werden. Dabei ist die
Drohung im Landzwang bereits enthalten: "Wer die Bevölkerung oder
einen großen Personenkreis durch eine Drohung mit einem Angriff auf
Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen
in Furcht und Unruhe versetzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei
Jahren zu bestrafen", so der Paragraf 275 im österreichischen
Strafgesetzbuch.
Anklage wegen "Vortäuschung". Möglich wäre auch eine Anklage wegen "Vortäuschung einer
Straftat", was allerdings in diesem Fall nicht sehr wahrscheinlich
ist, so Plöbst. Bei der Vortäuschung einer Straftat kommt es auch
darauf an, ob sie mit einer Drohung verbunden ist.
Justizanstalt eingeliefert. Der verhaftete Täter ist nach der Einvernahme durch die
Kriminalisten in die Justizanstalt Leoben eingeliefert und in
Untersuchungshaft genommen worden. Nun wird die Staatsanwaltschaft
ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag geben. Aufgrund dieser
Ergebnisse wird über das weitere Vorgehen entschieden werden, so
Plöbst.








