Ex-Freund erstochen: Totschlag, nicht Notwehr
Das Urteil wegen Totschlags gegen 30-jährige Kapfenbergerin am Donnerstag in Leoben bestätigt.
"Ich weiß nicht mehr, wie oft ich zugestochen habe. Ich fühle mich verantwortlich für seinen Tod, aber ich habe das nie gewollt", meinte eine 30-jährige Kapfenbergerin am Donnerstag vor einem Schöffensenat am Straflandesgericht Leoben. Im Mai 2007 tötete sie ihren Ex-Freund im Affekt mit 13 Messerstichen - drei davon tödlich. Bei der Polizei und vor dem U-Richter hatte sie angegeben, dass sie ihren Ex-Freund habe töten müssen, weil sie Angst gehabt habe, dass er künftig ihr oder ihren Kindern etwas antue.
Totschlag. Wegen Totschlags war die Kapfenbergerin im September 2007 zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Nach einer Nichtigkeitsbeschwerde an den OGH ging das Verfahren am Donnerstag in Leoben in den zweiten Rechtsgang. "Meine Mandantin wurde von einem Mann, der ihr körperlich überlegen war, schwer misshandelt und bedroht", so Verteidiger Gernot Prattes. Er ortete einen "juristischen Klassiker" einer Notwehrsituation und plädierte trotz Tatsachengeständnisses auf Freispruch.
Notwehrsituation. Der Schöffensenat schließt sich allerdings der Meinung von Staatsanwältin Bettina Scaria an, die weder das Vorliegen einer Notwehrsituation noch das irrtümliche Dafürhalten für plausibel hält: Die Angeklagte habe nach dem ersten, nicht tödlichen Messerstich flüchten können. Eine akute Bedrohung ihrer Kinder habe nicht vorgelegen, da diese gar nicht zu Hause waren. Schuldspruch wegen Totschlags. Zwei Jahre und neun Monate Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.








