Die Stellungnahme der Landesregierung gibt unserer Kritik am geplanten Bau des Krematoriums in Niklasdorf großteils Recht. Es bleibt abzuwarten, wie Verantwortungsträger mit dem Projekt weiter verfahren“, so Marco Triller, FP-Landtagsabgeordneter, zur Stellungnahme der Landesregierung zu einem selbstständigen Antrag der Grünen betreffend „Krematorien in Wohngebieten“.

Unter anderem heißt es in der Stellungnahme: „Die gegenwärtigen Ängste und Sorgen der Bevölkerung beim Bau des Krematoriums aus den unterschiedlichsten Gründen sind nachvollziehbar.“ Eine Genehmigung zur Errichtung solle nur erfolgen, wenn akuter Bedarf objektiviert werden könne.

Änderungen vorgeschlagen

Die Landesregierung schlägt Änderungen des Gesetzestextes vor: Demnach solle die Bewilligung zur Errichtung oder Erweiterung einer Bestattungsanlage unter Vorschreibung erforderlicher Bedingungen und Auflagen nur mehr erteilt werden können, anstatt erteilt werden zu müssen.

Es wird außerdem vorgeschlagen, die Bedingung gesetzlich zu verankern, dass die Errichtung eines Krematoriums „vorwiegend in der unmittelbaren Nähe einer bereits bestehenden Friedhofsanlage und nicht in dicht besiedeltem Gebiet“ erfolgen solle.

In reinen Wohngebieten werde eine Anlage nicht zulässig sein, weil auf den „Wohncharakter“ abzustellen sei. Auch die Errichtung in allgemeinen Wohngebieten und Kerngebieten sei als „äußerst problematisch“ anzusehen.