Gemeindefusionen: Wer hat das letzte Wort?
An der Diskussion über Befragungen und Abstimmungen in den Fusionsgemeinden entzündet sich die Reformdebatte.

Foto © Andreas Schöberl
Neuerlich entzündet sich die Debatte über die geplanten Gemeindezusammenlegungen am Thema Volksbefragung (Beispiel Vordernberg) bzw. Volksabstimmung (das Bemühen der Bürgermeister rund um den Gemeindeberater Max Taucher, das Ja der Bürger gesetzlich als Voraussetzung für Gemeindefusionen zu verankern). Wer könnte etwas dagegen haben, das Volk zu befragen, fragt sich der neutrale Beobachter.
Bloß: Das Thema Gemeindefusionen ist nicht neutral. Und wir Österreicher sind den Umgang mit der Volksabstimmung als Instrument der politischen Willensbildung nicht gewöhnt. Gegen Bemühungen, das Volk in einen Willensbildungsprozess einzubinden, ist nichts einzuwenden. Allerdings: Um entscheiden zu können, muss der Bürger informiert sein. Und die Politiker dürfen das Instrument nicht zur Tarnung eigener Unfähigkeit und Ohnmacht missbrauchen.
Eine Volksbefragung erhebt unverbindlich die Meinung der Bürger. Für diejenigen, die sie initiieren, ist es jedoch schwierig, den Bürgern ein späteres Abweichen von der Linie zu erklären.
Eine Volksabstimmung hat einen konkreten Gesetzestext zum Inhalt. Das Ja oder Nein dazu ist bindend. Im Falle von Gemeindefusionen sind Volksabstimmungen derzeit nicht möglich, aber die Gruppe rund um Max Taucher will den Landtag dazu bringen, eine entsprechende Novelle zu beschließen.
Experten halten das für unrealistisch. Gemeinden seien nicht als autarke Körperschaften für sich zu betrachten, sondern erfüllten auch Aufgaben des Landes, seien ein Teil des Ganzen, berührten im Zusammenwirken innerhalb der Verwaltung die Interessen anderer. Daher könne eine Abstimmung nur landesweit erfolgen, nicht lokal.
Wenn dennoch ein Weg gefunden wird, die Abstimmung in der Gemeinde zu begründen, stellt sich die Frage, wie die Bürger informiert werden. Ortschefs, die nicht aus sachlichen sondern aus persönlichen Gründen gegen eine Fusion auftreten, werden keine objektive Information sicherstellen. Dem Land aber ist nicht zuzumuten, Wahlkampf gegen Gemeinden zu führen, mit einer einzigen Perspektive, nämlich Sieg oder Niederlage gegen eine bestimmte Person.
Der Weg muss daher ein anderer sein: Das Land muss Bürgermeister und Gemeinderäte mit Argumenten überzeugen, und die müssen die politische Entscheidung, die die Bürger selbst in ihrer Komplexität gar nicht beurteilen können, dem Volk übersetzen. Kann man davon ausgehen, dass dieser Prozess ernsthaft angestrengt wird, hat es auch einen Sinn, die Bürger im Wege eines Votums an Bord zu holen. So wie gerade eben in Trofaiach, Gai und Hafning passiert.
Da aus den bisherigen Äußerungen zu schließen ist, dass sich etliche Ortschefs diesem Prozess verweigern, käme die Bindung jeglicher Fusionen an Volksabstimmungen jedoch einer Selbstfesselung der übergeordneten Politik gleich.
Warum springt ein Bürgermeister, der grundsätzlich für die Fusion ist, wie Walter Hubner in Vordernberg, kurzfristig doch wieder ab? Vielen Bürgermeistern ist gemeinsam, dass sie das Gefühl haben, dass die Zusammenlegungen überstürzt erfolgen, dass nicht genug Zeit bleibt, um den Prozess reibungsfrei über die Bühne gehen zu lassen. Die Überlegungen gehen hin bis zu langjährigen Versicherungs- oder Abfallentsorgungsverträgen.
Und warum hat es das Land so eilig mit den Fusionen, im Gegensatz zu anderen Regionen, die solche Prozesse über einen längeren Zeitraum hin umsetzen? Ein Blick nach Wien erinnert daran: Der reformpartnerschaftliche Wille zur Umsetzung von konkreter Politik ist die Ausnahme, nicht die Regel. In der Steiermark funktioniert es gerade, zumindest bis zur nächsten Wahl. Die Lokomotiven der Reformpartnerschaft, Franz Voves und Hermann Schützenhöfer, stehen nur noch für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung, und sie sind entschlossen, dieses Zeitfenster zu nutzen, um den Prozess in Gang zu setzen und unumkehrbar zu machen. Einen Prozess, der überlebensnotwendig ist für ein Land mit schrumpfender Bevölkerung, sinkender finanzieller Ausstattung und Sog in die Zentralräume.
















