1,8 Millionen Euro Schaden für Bank: Steirer freigesprochen
59-Jähriger wollte Gelder für Wassererlebniswelt "Vivarium" über Beteiligungsgesellschaft auftreiben. In Leoben musste er sich nun wegen Untreue verantworten - Freispruch ist nicht rechtskräftig.

Foto © Jürgen Fuchs/Sujet
Der 59-jährige ehemalige Geschäftsleiter einer steirischen Raiffeisenbank hat sich am Dienstag im Straflandesgericht Leoben wegen Untreue verantworten müssen: Dem Mann wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, dass er 1,8 Mio. Euro entgegen der Vorgaben des Vorstandes und des Aufsichtsrates überwiesen hatte, die daran geknüpften Geldflüsse für die in finanzielle Schwierigkeiten geratene Wassererlebniswelt "Vivarium" aber nicht erfüllt wurden. Der Angeklagte zeigte sich geständig, eine schädigende Absicht bestritt er. Er wurde im Zweifel freigesprochen - das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Wassererlebniswelt
Das "Vivarium" im obersteirischen Mariahof (Bezirk Murau) war schon wenige Jahre nach der Eröffnung 2005 in finanzielle Turbulenzen geraten. Ein anzubauendes Hotelprojekt sollte die Wassererlebniswelt retten, doch das Geld dafür wurde von der Bank nicht mehr gewährt. Darum habe der Angeklagte 2009 Gespräche mit der Investmentfirma Pro Wide GmbH mit Sitz in Innsbruck geführt. Die Gesellschaft sollte aushaftende Obligo des "Vivariums" decken, dafür wolle sich die Raiba mit 750.000 Euro als stiller Gesellschafter in die Pro Wide einbringen.
Doch noch bevor die Investmentfirma die Anforderungen erfüllt hatte, ließ der Angeklagte die 750.000 Euro sowie 150.000 Euro "Bearbeitungsgebühr" auf das Unternehmenskonto der Pro Wide überweisen. Bis zum heutigen Tage habe die Gesellschaft weder die vereinbarte Abdeckung des Obligos noch die Rückzahlung der 900.000 Euro geleistet. Auch bei weiteren 900.000 Euro für eine andere Unternehmung wollte der Angeklagte eine Beteiligung der Pro Wide erwirken, aber auch da kam es zu Verzögerungen mit der Abdeckung von Obligos. Da die Firma aber bereits dringende Lieferantenverbindlichkeiten zu erfüllen hatte, überwies der Raiba-Geschäftsleiter als eine Art Zwischenlösung die Summe aus dem "Treuhandkonto" für die stille Beteiligung an der Gesellschaft. Auch in diesem Fall hat die Pro Wide bis dato keinerlei Zahlungen geleistet, so die Staatsanwaltschaft.
Vor Gericht gestand der 59-Jährige zwar, die Überweisungen geleistet zu haben, aber er habe der Bank nicht schaden wollen. Er hätte bis zuletzt an die Obligoabdeckung durch die Pro Wide geglaubt. Die Staatsanwaltschaft behielt sich eine Anfechtung des Urteils vor, dieses ist somit nicht rechtskräftig.
Das "Vivarium" ist seit 3. Oktober laut Homepage wegen Umbauarbeiten geschlossen. Die Präsentation des neuen Konzeptes soll Ende November erfolgen.















