Härtetest für Kindergärten
Nur 22 von 132 Kärntner Gemeinden bieten eine umfassende Kinderbetreuung, die Eltern einen Vollzeitjob erlauben. Die Arbeiterkammer Kärnten erstellte eine Betreuungsatlas.

Foto © Fotolia/WariatkaEine ausreichende Zahl von Kinderbetreuungsplätzen kann helfen, soziale Benachteiligungen auszugleichen
Zwischen Kinderbetreuung und Vollzeitjob besteht ein enger Zusammenhang. Bieten Kindergärten keine ganztägige Versorgung, bleibt für Frauen - oft nicht freiwillig - nur eine Teilzeitbeschäftigung.
Die Situation in Kärnten wurde von der Arbeiterkammer unter die Lupe genommen. Marlene Diethart erhob von Juni bis September 2011 das institutionelle Kinderbetreuungsangebot in allen Kärntner Gemeinden. Die Ergebnisse liegen jetzt auf dem Tisch: Nur 16 Prozent der Gemeinden erfüllen alle Kriterien (siehe links). "In 110 der 132 Gemeinden ist ein Vollzeitjob für beide Elternteile oder Alleinerziehende nur eingeschränkt möglich", resümiert Diethart.
"Die Zuordnung zur höchsten Kategorie scheitert meist daran, dass viele Kindergärten mehr als fünf Wochen im Jahr geschlossen halten", erklärt Diethart. Nur rund ein Viertel der Betreuungseinrichtungen gaben an, freie Plätze zu haben. Das erschwert die Situation für viele Eltern zusätzlich. "Die Erhebung zeigt, dass Zentralgebiete relativ gut versorgt sind, ländliche Räume - vor allem der Spittaler Raum - schneiden wesentlich schlechter ab", sagt die Studienautorin. "Trotz eines kontinuierlichen Ausbaus der Kinderbetreuungseinrichtungen in den letzten Jahren bleibt noch viel zu tun."
AK-Präsident Günther Goach räumt ein, "dass kleine Gemeinden kein Rundum-Angebot für Kinder aller Altersklassen anbieten können. Aber die Abwanderung kann man nur stoppen, indem man gemeindeübergreifende Alternativangebote schafft."
Mehrkosten
Der Gemeindebund sieht in der AK-Studie einen Anstoß für den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung. Gemeindebundpräsident Ferdinand Vouk beklagt aber Mehrkosten, die durch das Kärntner Kinderbetreuungsgesetz für viele Gemeinden entstehen. "Land und Gemeinden müssen partnerschaftlich agieren", verlangt Vouk.
Features
Betreuungssituation
22 Gemeinden, die alle Kriterien erfüllen: Hermagor, Spittal, Radenthein, Bad Bleiberg, Villach, Velden, Schiefling, Krumpendorf, Klagenfurt, Maria Rain, Moosburg, Ebenthal, St. Veit, Brückl, Straßburg, Althofen, Völkermarkt, Eberndorf, Sittersdorf, Eisenkappel, Wolfsberg, St. Andrä.
26 Gemeinden erfüllen kein Kriterium.
Kriterien
Die Kindergärten wurden von der AK nach vier Kriterien untersucht: Möglichkeit einer Nachmittagsbetreuung für Volksschüler, Betreuung für unter Dreijährige, mindestens acht Stunden durchgehende Öffnungszeiten an vier Tagen in der Woche sowie das Angebot eines Mittagessens.
Zusätzlich wurde der neue Vereinbarkeitsindikator für Beruf und Familie (VIF) ermittelt: Der verlangt Öffnungszeiten von 45 Stunden von Montag bis Freitag, vier Tage mindestens neuneinhalb Stunden geöffnet, ein Mittagessen und maximal fünf Wochen Schließungszeit.









