Rettungsflug kostet 4580 Euro
15-Jähriger hatte nach Skiunfall große Schmerzen. Obwohl der Bub noch die Beine bewegen konnte, vermuteten die Ersthelfer einen Beckenbruch und forderten den Hubschrauber an. Krankenkasse zahlt nicht.

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Über 3800 Euro muss eine Ungarin für eine Flugbergung vom Nassfeld zahlen. Kein Einzelfall: Der 29. Jänner 2011 hätte für eine Familie aus der Südsteiermark ein wunderschöner Skitag in Bad Kleinkirchheim sein können. Vielmehr wurde es aber ein sehr kostspieliger Tag, der der Familie noch lange in unangenehmer Erinnerung bleiben wird. "Mein Sohn Marcel war mit meinem Schwager Snowboarden, das war ein Geburtstagsgeschenk für ihn", erzählt Gabriela Oberreither-Pöschl aus Wagna. In der Nähe der Bergstation Kaiserburg kam der 15-Jährige zu Sturz und fiel auf die Hüfte.
"Es hat extrem wehgetan, mein Onkel hat deshalb die Bergrettung gerufen", erinnert sich Marcel, der zwei Jahre vor dem Unfall aus medizinischen Gründen eine Schraube in die Hüfte bekommen hatte - der Sturz war deshalb besonders schmerzhaft. Obwohl der Bub noch die Beine bewegen konnte, vermuteten die Ersthelfer einen Beckenbruch und forderten den Hubschrauber an. Der 15-Jährige wurde mit dem RK-1-Hubschrauber ins Klinikum Klagenfurt geflogen. Am Abend konnte Marcel aus dem Krankenhaus entlassen werden. "Die Flugretter haben auf die Bedenken meines Schwagers hin noch gemeint, dass der Einsatz sicher gezahlt wird", sagt Oberreither-Pöschl.
Eine fatale Fehleinschätzung, wie sich kurz darauf zeigen sollte: 4580 Euro Flugkosten für etwa eine Stunde Einsatzzeit wurden der Familie von der ARA-Flugrettungs GmbH in Rechnung gestellt. Die Steiermärkische Gebietskrankenkasse lehnte die Kostenübernahme ab, weil "keine medizinische Indikation für eine Beförderung auf dem Luftweg" vorgelegen sei, heißt es in der Begründung. Laut Gesetz werden Bergungs- und Beförderungskosten ins Tal "bei Unfällen in Ausübung von Sport im alpinen Gelände von der Krankenkasse nicht ersetzt". Eine private Versicherung hatte Marcel nicht, die Kreditkarten-Versicherung stieg aus.
Die ARA-Flugrettung ermöglichte eine Ratenzahlung, seit Juli werden monatlich 100 Euro fällig. Eine Reduktion der hohen Summe wurde nicht angeboten. Die GKK gewährte einen Zuschuss in Höhe von 64,26 Euro, die ein Rettungswagen-Transport ins nächste Krankenhaus gekostet hätte.
Beim Fall der Ungarin schlägt Betreiber "Flymed" jetzt eine Kulanzlösung von 1500 Euro vor.
Features
Teure Hubschrauber-Bergung
Die Bergung von Patienten ist im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) geregelt.
Kosten von Bergung und Beförderung ins Tal werden bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik im alpinen Gelände von der Krankenkasse nicht ersetzt. Bei einer "behandlungsbedürftigen plötzlichen Erkrankung" trägt die GKK die Kosten, wenn der Einsatz im Nachhinein als medizinisch notwendig erachtet wird.
Wer viel in den Bergen unterwegs ist, sollte eine private Zusatzversicherung abschließen. Bei Mitgliedschaften bei Alpenverein, Skiverband, Naturfreunden oder Autofahrerklubs ist eine solche Bergekostenversicherung inkludiert.








