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Zuletzt aktualisiert: 07.01.2009 um 15:50 UhrKommentare

Hausverlosung: Unklarheit über Einkommenssteuerpflicht

Südsteirer wartet auf Entscheidung des Finanzministeriums. Notar: Verlosung wäre mit Einkommenssteuer "Verlustgeschäft.

Foto © APA

Für ein "Traum-Landhaus" im südsteirischen Bezirk Leibnitz, das von seinem Besitzer auf diese unkonventionelle Weise veräußert wird, können seit Mittwoch Lose reserviert werden. Nach wie vor herrscht aber Unklarheit über eine mögliche Einkommenssteuerpflicht.

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Foto © landhausverlosung.at

Süsteirisches HausFoto © landhausverlosung.at

Lose. Obwohl seit Mittwoch Lose für das "Traum-Landhaus" im südsteirischen St. Georgen/Stiefing (Bezirk Leibnitz) reserviert werden können, wird mit dem Verkauf der Spielscheine noch zugewartet. Es sei weiter unklar, ob für den Veräußerer eine Einkommenssteuerpflicht vorliegt, so der mit der Verlosung betraute Weizer Notar Alexander Starkel. Sobald das Finanzministerium Auskunft erteilt, startet der Verkauf.

Einkommenssteuer. Sollte der Besitzer des Anwesens Einkommenssteuer abführen müssen, "hätte er das Haus gleich verschenken können", so Starkel. Der Erlös würde dann unter dem Schätzwert von rund 430.000 Euro liegen, da aus dem Losverkauf maximal rund 575.000 Euro lukriert werden können.

Villa. Auf jene Kärntner Familie angesprochen, die den Hausverlosungs-Trend ausgelöst und die 99-Euro-Lose für ihre Villa bereits verkauft hat, meinte Starkel, dass diese "einen Verlust machen würde", falls das Ministerium eine Einkommensteuerpflicht erkennt.


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Das Landhaus in St. GeorgenFoto © landhausverlosung.at

Haus in St. Georgen

Verlost wird ein Landhaus in St. Georgen an der Stiefing mit ca. 220 m² Wohnfläche und einem Nebengebäude mit ca. 100 m², das zuletzt als Apfelweinbuschenschank genutzt wurde. Ausgegeben werden 8.888 Lose zu je 65 Euro.

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